Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße gemäß des in der Planzeichnung des Bebauungsplan-Vorentwurfes eingetragenen Gebietsabgrenzung —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche, Industriegebietsflächen (Pflanz- und Maßnahmenflächen) festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu entscheiden:

„Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße gemäß des in der Planzeichnung des Bebauungsplan-Vorentwurfes eingetragenen Gebietsabgrenzung —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche, Industriegebietsflächen (Pflanz- und Maßnahmenflächen) festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.