Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße gemäß des in der Planzeichnung des Bebauungsplan-Vorentwurfes eingetragenen Gebietsabgrenzung —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche, Industriegebietsflächen (Pflanz- und Maßnahmenflächen) festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 1;
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu entscheiden:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße gemäß des in der Planzeichnung des Bebauungsplan-Vorentwurfes eingetragenen Gebietsabgrenzung —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche, Industriegebietsflächen (Pflanz- und Maßnahmenflächen) festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.