Beschluss: ungeändert beschlossen
1) Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt gebeten, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:
Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen
werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung
heißt das:
·
die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung
von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren
Bedürfnissen gerecht werden,
·
die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung
sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.
Die gemeinsame
Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame Nutzung
fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass
möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz
erfüllen.
·
Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen
werden die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung
und Gestaltung berücksichtigt.
·
Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und
ihre Eltern in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.
·
In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein
barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.
·
Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für
eine barrierefreie Gestaltung geworben.
2) Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.
3) Die BV bittet die Verwaltung um eine
Aufstellung, bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Gesichtspunkte der
Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und
ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei gestaltet wurde und zwar welcher.
4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und
Bolzplätzen sollte die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die
Planungen mit einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.