Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.
„Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der
Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote
bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des
offenen Ganztags ausspricht.
2.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort
Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und
3.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen,
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965
Euro je Platz bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer
Flüchtlingsfamilie belegt.
4.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
31.747 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch
entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben,
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 -
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende
Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher
Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den
Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der
Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr. 0804/2010)
zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen
kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit 1.2.2011 für den
Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel
weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie
es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat legt fest, die mit
Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber
hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die
Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.
Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr
des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende
Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil
verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr
2016 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100
Euro, die im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab
2016 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch
Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets
IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der
Hpl.-Aufstellung 2016 ff .
6. Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der
Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote
bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des
offenen Ganztags ausspricht.
2.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort
Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und
3.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen, vorbehaltlich
der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965 Euro je Platz
bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer Flüchtlingsfamilie belegt.
4.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
31.747 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch
entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für
Schulentwicklung im
Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
entstehende Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen
in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den
Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der
Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr.
0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der
zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit
1.2.2011 für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten
zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen
kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat legt fest, die mit
Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber
hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die
Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.
Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr
des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende
Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil
verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung
aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100 Euro, die im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff .
6.
Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen
die Fraktion Die Linke, zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - empfiehlt dem
Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der
Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote
bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des
offenen Ganztags ausspricht.
2.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort
Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und
3.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen,
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965
Euro je Platz bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer
Flüchtlingsfamilie belegt.
4.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
31.747 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch
entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für
Schulentwicklung im
Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
entstehende Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen
in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung
kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten
haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den Berechnungen
auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Köln
zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr. 0804/2010)
zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen
kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit 1.2.2011 für den
Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel
weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie
es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat legt fest, die mit
Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber
hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die
Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.
Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr
des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende
Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil
verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung
aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100 Euro, die im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff .
6.
Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
· 9 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (1), FDP-Fraktion (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· 1 Gegenstimme: Fraktion Die Linke. (1)
·
2 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1)
Mehrheitlich zugestimmt.
Anmerkungen:
Frau Jahn und ihr Vertreter Herr Thelen (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen), Frau
Blum-Maurice und ihre Vertreterin Frau Komke-Söntgerath (Der Paritätische)
sowie Herr Weigel und seine Vertreterin Frau Gövert (SJD Die Falken) waren
weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der
Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote
bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des
offenen Ganztags ausspricht.
2.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort
Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und
3.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen,
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965
Euro je Platz bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer
Flüchtlingsfamilie belegt.
4.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung,
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 31.747 Euro. Die
Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben,
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 -
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende
Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher
Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den
Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der
Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr.
0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der
zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit
1.2.2011 für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten
zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen
kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat legt fest, die mit
Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber
hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die
Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.
Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr
des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende
Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil
verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung
aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100 Euro, die im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff .
6.
Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion Die Linke – zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke.:
Punkt 5 des
Beschlusses wird durch folgenden Text ersetzt:
5. Die Kürzungen des
freiwilligen kommunalen Anteils von 2010/11 und 2014 von 5 % bzw. 2,8 %
wird 2015 ff nicht mehr fortgeschrieben. Die Erhöhung der Landesmittel und des
kommunalen Pflichtanteils wird zur notwendigen Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben.
Eventuelle
Mehreinnahmen durch eine eventuelle Erhöhung der Elternbeiträge werden vor
Verabschiedung einer neuen Satzung nicht in die Berechnungen mitaufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. - abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Verwaltungsvorlage:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der
Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote
bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des
offenen Ganztags ausspricht.
2.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort
Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und
3.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen,
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965
Euro je Platz bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer
Flüchtlingsfamilie belegt.
4.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
31.747 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch
entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für Schulentwicklung
im Teilplan 0301 -
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende
Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher
Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den
Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der
Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr.
0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der
zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit
1.2.2011 für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten
zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen
kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat legt fest, die mit
Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber
hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die
Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.
Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr
des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die
Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende
Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil
verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung
aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100 Euro, die im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2016 zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer
Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die
haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff .
6.
Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.