Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie
folgt zu entscheiden:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende / ad hoc Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock zum 31.07.2015.
2) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln gemäß § 81 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln-Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock ab dem 01.08.2015.
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Förderschule Lernen Rosenzweigweg zunächst weiterhin am Teilstandort Rosenzweigweg zu belassen.
4) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende / ad hoc Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock zum 31.07.2015.
2) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln gemäß § 81 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln-Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock ab dem 01.08.2015.
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Förderschule Lernen Rosenzweigweg zunächst weiterhin am Teilstandort Rosenzweigweg zu belassen.
4) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende / ad hoc Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock zum 31.07.2015.
2) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln gemäß § 81 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln-Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock ab dem 01.08.2015.
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Förderschule Lernen Rosenzweigweg zunächst weiterhin am Teilstandort Rosenzweigweg zu belassen.
4) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt
Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit §
81 Abs. 3 SchulG die auflösende / ad hoc Schließung der Förderschule Lernen
Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock zum 31.07.2015.
2)
Gleichzeitig
beschließt der Rat der Stadt Köln gemäß § 81 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit §
81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der
Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825
Köln-Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock ab dem
01.08.2015.
3)
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der
Förderschule Lernen Rosenzweigweg zunächst weiterhin am Teilstandort
Rosenzweigweg zu belassen.
4)
Die sofortige
Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.