Beschluss: zurückgestellt
Wegen Verfristung nicht auf die Tagesordnung genommen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in der Rat.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 für das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln-Porz-Eil —Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Zusatzfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung:
Wann erscheint die zugesagte Machbarkeitsstudie
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 für das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln-Porz-Eil —Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.