Beschluss: zurückgestellt


Wegen Verfristung nicht auf die Tagesordnung genommen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in der Rat.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 für das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln-Porz-Eil —Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

Zusatzfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung:

Wann erscheint die zugesagte Machbarkeitsstudie

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.       über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 für das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln-Porz-Eil —Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

 

2.       die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.