Beschluss: zurückgestellt


geänderter Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertagt die Entscheidung zur beantragten Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V.m § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde trifft die Entscheidung unter TOP 3.4.1

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wird auf Bitte des Antragstellers zurückgestellt.