Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe, dass die Verwaltung vor den Sommerferien 2015 zusammen mit dem Sozialraumkoordinator und der Polizei die Eingriffsmöglichkeiten des WAG und deren Auswirkungen erörtert und in der Bezirksvertretung über das Gesprächsergebnis anschließend berichtet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend: Frau Dr. Müller).

Beschluss: zurückgestellt


Frau Sürth stellt einen Antrag auf Vertagung.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag in Hinblick auf die Mitteilung der Verwaltung unter TOP 10.2.8, allerdings unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2015 berichtet.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Die SPD-Fraktion hat anlässlich der Stellungnahme der Verwaltung ihren Antrag modifiziert.
Die FDP-Fraktion bittet um Ergänzung in Hinblick der Klärung der Konnexität zwischen Maßnahmen auf der Grundlage des Landesrechts und der Kostenfolgen. Die SPD-Fraktion ist mit der Ergänzung einverstanden.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

1.)   Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vom 10.04.2014 die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der in Wohnungen sowie in Treppenhäusern und Außenanlagen des Kölnbergs festgestellten Mängel zu intensivieren und über das Ergebnis binnen eines Jahres der BV 2 einen Bericht vorzulegen.

2.)   Die Verwaltung wird um Prüfung ihrer Möglichkeiten gebeten, ggfs. mit externen Partnern (JobCenter; Mieterverein; Mieterschutzbund) ein Mieterbüro vor Ort am Kölnberg einzurichten, das als Ansprechpartner und Berater für die Bewohner und Bewohnerinnen in Mieterfragen dient. Auch hierzu soll spätestens binnen eines Jahres berichtet werden.

3.)   Falls sich durch diese Maßnahmen der Zustand der z.T. verwahrlosten Wohnungen, Treppenhäuser und Außenanlagen nicht verbessern lässt, sollen die darauf basierenden Erkenntnisse als Grundlage für Anregungen und Änderungsvorschläge an die entsprechenden Stellen auf Landesebene dienen, die Handlungswerkzeuge des WAG entsprechend zu verbessern.

4.)   Es soll die Konnexitätsfrage geprüft werden in Bezug auf die Maßnahmen nach dem neuen Landestecht und dementsprechend verursachten Kosten.

 

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung 4 Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt (nicht anwesend: Herr Bronisz).