Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe,
dass die Verwaltung vor den Sommerferien 2015 zusammen mit dem
Sozialraumkoordinator und der Polizei die Eingriffsmöglichkeiten des WAG und
deren Auswirkungen erörtert und in der Bezirksvertretung über das
Gesprächsergebnis anschließend berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend: Frau Dr. Müller).
Beschluss: zurückgestellt
Frau Sürth stellt einen Antrag auf Vertagung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen vertagt den Antrag in Hinblick auf die Mitteilung der Verwaltung
unter TOP 10.2.8, allerdings unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2015 berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Die SPD-Fraktion hat anlässlich
der Stellungnahme der Verwaltung ihren Antrag modifiziert.
Die FDP-Fraktion bittet um Ergänzung in Hinblick der Klärung der Konnexität
zwischen Maßnahmen auf der Grundlage des Landesrechts und der Kostenfolgen. Die
SPD-Fraktion ist mit der Ergänzung einverstanden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst
folgenden geänderten
Beschluss:
1.)
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausnutzung
aller Möglichkeiten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vom 10.04.2014 die
bisher ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der in Wohnungen sowie in
Treppenhäusern und Außenanlagen des Kölnbergs festgestellten Mängel zu
intensivieren und über das Ergebnis binnen eines Jahres der BV 2 einen Bericht
vorzulegen.
2.)
Die Verwaltung wird um
Prüfung ihrer Möglichkeiten gebeten, ggfs. mit externen Partnern (JobCenter;
Mieterverein; Mieterschutzbund) ein Mieterbüro vor Ort am Kölnberg
einzurichten, das als Ansprechpartner und Berater für die Bewohner und
Bewohnerinnen in Mieterfragen dient. Auch hierzu soll spätestens binnen eines
Jahres berichtet werden.
3.) Falls
sich durch diese Maßnahmen der Zustand der z.T. verwahrlosten Wohnungen,
Treppenhäuser und Außenanlagen nicht verbessern lässt, sollen die darauf
basierenden Erkenntnisse als Grundlage für Anregungen und Änderungsvorschläge
an die entsprechenden Stellen auf Landesebene dienen, die Handlungswerkzeuge
des WAG entsprechend zu verbessern.
4.) Es
soll die Konnexitätsfrage geprüft werden in Bezug auf die Maßnahmen nach dem neuen
Landestecht und dementsprechend verursachten Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung 4 Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt (nicht anwesend: Herr Bronisz).