Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Ergänzter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Diskussionsbeiträgen zur Beratung in alle neun Bezirksvertretungen, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und in den Ausschuss Umwelt und Grün.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.




Abstimmungsergebnis:

Der TOP wurde nach Beratung zur Beschlussfassung auf die nächste Sitzung vertagt.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.


Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in den weiteren Beratungslauf verwiesen mit erneuter Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Im Anschluss lässt Herr Bürgermeister Wirges über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

I.       Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)  für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)  auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.      Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.    Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

IV.   Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien des Rates und der Bezirke umgehend eine Übersicht über die in Planung befindlichen und der als Reserven vorgesehenen Gewerbeflächen vorzulegen.

 

V.    Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere solche Flächen auch für Wohnungsbau ins Auge zu fassen, die momentan als Standorte für Lebensmitteldiscounter, Waschanlagen, Lagerräume oder ähnliche gewerbliche Einrichtungen sowie Parkplätze mindergenutzt werden. Sie wird beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern und Nutzern zu führen, um Möglichkeiten auszuloten, dort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

VI.   Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil

VII.  Für den Stadtbezirk Ehrenfeld wird die Fläche Alsdorfer Straße, Projekt W 401-014 aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 bzw. Maßnahme 1.4 des Rahmenplans Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, erneut insbesondere für sozial geförderten Wohnungsbau vorgesehen.

 

VIII.      Die BV Ehrenfeld ist über die Aufnahme der vorgenannten Ergänzungen in das Stadtentwicklungskonzept Wohnen zeitnah zu informieren.

IX.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine gesamtstädtisch-ökologische und klimaschutz-relevante Perspektive bei der Flächenrecherche anzulegen und insbesondere Garten- oder grüne Erholungsflächen daher nicht zu berücksichtigen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Frau Kaiser (CDU-Fraktion), Herrn Dr. Fischer (CDU-Fraktion) und Frau Lantzen (FDP-Piraten-Fraktion) zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Änderungen /Ergänzungen zu folgen. Die Änderungen /Ergänzungen ergeben sich aus TOP 3.8.4 sowie den nichtöffentlichen Beschlüssen unter TOP 2.1.1 bis 2.1.7.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzung am 12.05.2016.


Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Thiele stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den Änderungsantrag, der den Beschlussvorschlag unter I. Buchstabe a) ergänzt, zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

 

Der Rat bittet, folgende zusätzliche Flächen im Stadtbezirk Kalk für einen weiteren Wohnungsneubau zu prüfen:

 

Merheim:

·         Fläche gegenüber Kaufland und dem ehemaligen Schwesternwohnheim zwischen Ostmerheimer Straße 265 und Olpener Straße.

 

Neubrück:

·         Teilweise Bebauung der Fläche an der Autobahnabfahrt Hans-Schulten-Straße (ausgewiesene Hundewiese) hin zur Josef-Gockeln-Straße und Hermann-Ehlers-Straße.

 

·         Gespräch mit dem Eigentümer der 5 oder 6 Häuser in der Ecke Georgestraße/Autobahn/Europaring mit dem Ziel, diese nieder zu legen und durch Häuser der Höhe wie z. B. in der benachbarten Hasencleverstraße. zu ersetzen.

 

Rath/Heumar:

·         Nachverdichtung Rösrather Straße, nördliche Straßenseite zwischen der Straße „An der Ortskaule“ und „Brück-Rather Steinweg“.

 

·         Verlagerung der Einzelhandelsfläche auf die südliche Straßenseite im Dreieck Rösrather Straße/Sengerweg/Brück-Rather Steinweg und Nutzung der freiwerdenden Fläche für Wohnungsbau.

 

·         Verlagerung der Gewerbebetriebe Wikingerstraße auf andere Gewerbeflächen und Nutzung der freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau.

 

·         Umwandlung der mindergenutzten Gewerbeflächen Ecke Rösrather Straße/Neubrücker Ring bis Zufahrt Rather See zu den Siedlungsflächen.

 

Ostheim:

·         Gewerbegebiet Herkenrathweg bzw. Fläche neben der Feuerwehr als ggfs. Anschlussbebauung an die bestehende Wohnbebauung zur Frankfurter Straße oder dem Sportplatz der Schule. Die Flächen für die bestehenden Hundevereine sind auf jeden Fall zu sichern!

 

Vingst:

·         Teilbebauung des Vingster Marktplatzes an der Ostheimer Straße in Anlehnung an die gegenüberliegende GAG-Bebauung.

 

Höhenberg:

·         Gelände des derzeitigen Bauhofes an der Frankfurter Straße, auch wenn als mögliches Schulgrundstück vorgesehen (Abwägung).

 

·         Nohlenweg/Frankfurter Straße/Olpener Straße

 

·         Olpener Straße 77-85 (ehemalige Postel Fabrik)

 

Humboldt/Gremberg:

·         Grünfläche zwischen Georg-Simon-Ohm Berufskolleg und Östlicher Zubringer. Die bestehenden Kleingartenanlagen sind nicht gemeint!

 

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die BV Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe, dass diese der Bezirksvertretung Rodenkirchen von der Verwaltung in einem Arbeitskreis erläutert wird. Hierbei soll die Verwaltung die in den letzten fünf Jahren im Bezirk erzielten Zuwächse an Wohneinheiten vergleichend mit anderen Bezirken darstellen und ihr Aussagen zu den aktuell geplanten zusätzlichen Baugebieten um die noch nicht berücksichtigten Vorhaben ergänzen.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

IV.  Eine Bebauung der Flächen 5.01, 5.07, 5.11 und 5.15 wird abgelehnt. Zum Ausgleich dieser Flächen bietet die Bezirksvertretung Nippes der Verwaltung zur Findung weiterer Flächen ein interfraktionelles Fachgespräch an. Sie bittet die Verwaltung dies vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat zu terminieren.

 

V.   Im FNP ist für eine Teil der Fläche 5.05 ein Spielplatz ausgewiesen. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Unmittelbar daneben ist eine JE (Jugendeinrichtung) ausgewiesen. Es ist zu beachten, dass die Abstandsflächen gewahrt werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt



Die Beratung und Beschlussfassung wird nach kurzer Aussprache bis zur Sondersitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 23.05.2016 vertagt.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Die Bezirksvertretung Chorleiter spricht sich grundsätzlich für weitere Wohnungsbebauungsplanung in Chorweiler aus, und begrüßt dies ausdrücklich. Zu den vorgeschlagenen Gebieten werden im nichtöffentlichen Teil Anmerkungen, Anregungen und Empfehlungen beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt jährlich über den Stand zu berichten.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

4 Ja-Stimmen (4 SPD)
13 Nein-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)

Stattdessen fasst die Bezirksvertretung Lindenthal folgende Ersetzungsbeschlüsse:

Das Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ wird begrüßt. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung Lindenthal den Wohnraum im Stadtbezirk Lindenthal zu planen, wobei im politischen Raum bereits vorgestellte Planungen in die Prüfung mit einzubeziehen sind. Projektorientierte Arbeitsgruppen von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sollten diese Planungen begleiten.

Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den von der Bezirksvertretung Lindenthal am 02.02.2015 gefassten Beschluss zur Entwicklung im Kölner Westen in einer besonderen Projektgruppe weiter zu entwickeln.

Mit dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sind ebenfalls weitere Wohnbebauungsflächen im Rahmenplanungsgebiet zu ermitteln.

Im Rahmen einer gemeinsamen Projektgruppe werden potentielle Wohnungsbauflächen im Innenbereich des Stadtbezirks Lindenthal erarbeitet.

Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, eine detaillierte Übersicht zu erstellen, die den in den vergangenen 10 Jahren erfolgten Wohnungsbau und die geplanten Wohnungsbauprojekte im Stadtbezirk Lindenthal ausweist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

17 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)

Nicht anwesend: Frau Pinl

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt alle vorgeschlagenen Standorte für Wohnungsbau bis auf Sülz Hermeskeiler Platz ab. Zusammen mit der Bezirksvertretung werden neue Wohnungsbaustandorte in Zusammenhang mit der nötigen Infrastruktur entwickelt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

12 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 Einzelmandatsträger)
4 Nein-Stimmen (4 SPD)
2 Enthaltungen (1 FDP, 1 Die Linke)

Nicht anwesend: Frau Pinl


Mündlicher Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion

Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, ihre eigenen Vorschläge und zusätzlich bekannte Vorlagen gerade im Hinblick auf ihre eigentumsähnliche Umsetzbarkeit zu priorisieren und zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

5 Ja-Stimmen (4 SPD, 1 Die Linke)
12 Nein-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)

Nicht anwesend: Frau Pinl

 


Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

IV.  Ein Beschluss zur Bebauung der Fläche 9.07 wird wegen Beratungsbedarf vertagt und in der nächsten Sitzung erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel zu kontaktieren, das Gelände der ehemaligen belgischen Kaserne an der Bergisch Gladbacher Straße (westliche Teilfläche gegenüber der Einmündung Dellbrücker Mauspfad) ebenfalls für Wohnungsbau zu entwickeln.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen



Beschluss:

Hinweis: Die Beratung und Beschlussfassung zu Anlage 3 der Vorlage erfolgte im nichtöffentlichen Teil unter TOP 13.2.3.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter Beachtung der ggf. geänderten Beschlussfassung zur Anlage 3 im nichtöffentlichen Teil:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind unter Beachtung der ggf. geänderten Beschlussfassung zur Anlage 3 im nichtöffentlichen Teil nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Beschlussfassung (verwiesen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien) erfolgt im nichtöffentlichen Teil.


Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss mit der Maßgabe, dass er in einem möglichen dritten Durchgang erneut beteiligt wird, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung noch keine Entscheidung treffen.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.


Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Beschluss: geändert beschlossen


 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: (gem. Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion)

 

 

 

Beschluss:

 

I.          Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)         für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

 

b)         auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

c)         Nachstehende Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten Anmerkungen beschlossen werden:

 

1.01                 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.

Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der der-zeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten werden.

 

1.07                Mediapark/Herkulesberg

Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu beplanen, dass der August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.

 

1.08                Gummersbacher Str.

Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung zur gemeinsamen Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert werden kann.

 

2.03                Am Kölnberg

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert:

Die Fläche wird um eine nord-östlich der Straße Am Kölnberg und der B 51 Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist auf eine stabilisierende städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, der Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.

 

2.06                Höninger Weg/ Gottesweg

Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet, aber eine geordnete Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für einen langfristigen Endzustand ermöglicht.

 

2.08                Dauner Straße

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die Fläche soll reduziert werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als Ausbaulinie genommen (inkl. Tennisplatz).

 

2.09                Kapellenstraße/Husarenstraße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

3.01; 3.03; 3.04; 3.06          Flächen Grünzug West

- Erich-Deuser-Str.

                                               - Adrian-Meller-Str.

                                               - Hauptstr.

                                               - Frechener Weg

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt.

 

3.07                Kölner Westen (siehe IV.)

 

4.01                Kolbgelände

Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtlichen Rahmen für die zu-künftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich einbezogen werden.

 

4.07                Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

4.09                Lindenbornstr./ Fröbelstr.

Es soll überprüft werden, ob die konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier in Form von vorrangigem Bedarf für eine sechsgruppige Kita) ggf. integriert geplant werden können.  D.h., ob eine über der Kita-Nutzung liegende Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt auch für die Flächen 5.20 (nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler Straße) und 8.22 (Olpener Straße).

 

4.10                Stolberger Straße

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

5.07                Pferderennbahn

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

5.11                Arrondierung Innerer Grüngürtel

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

.

6.01                Im Kreuzfeld

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:

 

-           Eine sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten Handlungskonzeptes.

-           Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung  der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die  von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu betrachten.

-          Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.

-           Überprüfung und Schaffung der sozialen , gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur.

-           Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter Hervorhebung der Fragestellung, wie ent-steht eine urbane nachhaltige  Qualität in einer Stadtrandsiedlung.

-           Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch.

 

Die Studie ist bis Ende des ersten Halbjahres 2018 den betroffenen Ratsgremien und der Bezirksvertretung Chorweiler öffentlich vorzustellen.

 

In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind haushalterisch bereitzustellen.

 

            6.02                Brombeergasse

Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt – mit Blick auf die bereits bestehende Bebauung gewählt werden.

 

6.08; 6.09      Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.

Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt. Bevor eine weitere Planung der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal 2017 eine ÖPNV Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften - erstellt werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb bestehender Bebauung -  soll zwingend eine notwendige ÖPNV-Anbindung geprüft werden.

 

6.12                Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische Schule)

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

6.23; 6.24      westlich & östliches Blumenberg (in Verbindung mit 6.01)

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

7.03                Lager Lind  

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Einer Bebauung wird nur inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des Mauspfades, als Straßen-randbebauung, zugestimmt.

 

8.12                Hans-Schulten-Straße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.           

 

            9.07                Thurner Kamp

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

 

d)         nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.

 

e)         die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarkt-region zu verstehen.

 

II.         Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.        Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

IV.       Machbarkeitsstudien

 

Für einige Stadtbezirke ergeben sich gravierende Veränderungen durch eine Bereitstellung von zusätzlichen Großflächen für den Wohnungsbau.

 

Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07 Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg (inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind Machbarkeitsstudien oder anders geeignete Qualifizierungsverfahren durchzuführen und eine breite Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.

 

Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen über 10 ha für eine Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine strategische Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach welchen Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B. vorhandene technische Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Ziffer IV des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:

 

„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

c)    nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.

d) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarktregion zu verstehen.

 

II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.“

 

wird wie folgt ergänzt:

 

IV.       Der Rat bedankt sich bei den Bezirksvertretungen für ihre Vorschläge und Hinweise im Rahmen der erfolgten Anhörungen und berücksichtigt diese im weiteren Verfahren. Abweichend von Ziff. I a) und in Anbetracht der seitens der Bezirksvertretung kompensatorisch vorgeschlagenen und weiter zu verfolgenden neuen Flächen BV 5.23 (westlich Escher Straße), BV 5.29 (östlich Neusser Straße) in Verbindung mit 5.14 (Neusser Straße) und BV 5.31 (westlich Neusser Straße) spricht er sich jedoch gegen die Weiterführung der Flächenvorschläge 5.07 Niehler Straße (Höhe Pferderennbahn) und 5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel Nord aus.

 

Er bekennt sich zum Grundsatz der Belastungs-/ Verteilungsgerechtigkeit für alle Stadtbezirke.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss zu Ziffer I- III und V – XI des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:

 

„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

d)    für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

e)    auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

f)     nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.

d) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarktregion zu verstehen.

 

II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.“

 

wird wie folgt ergänzt:

 

IV.       Text siehe Abstimmung zu I.

 

 

V.        Bzgl. der infrastrukturellen Anforderungen an neue Wohnungsbauflächen (I. a)) ist insbesondere auch die erforderliche Verkehrsinfrastruktur einschl. ÖPNV-Anbindung mit zu berücksichtigen und umzusetzen. Im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungsplanung sind erforderliche Verkehrskonzepte parallel zu den Bauleitplanverfahren vorzulegen.

           

VI.       Bei der Wiederaufnahme des Baulückenprogramms gemäß I. b) ist an die weiteren Erfahrungen und Aktivitäten der gesamten Kölner Wohnungswirtschaft anzuknüpfen. Für das Vorgehen nach Ziff. II gilt dies sinngemäß.

 

VII.      Der Bericht der Umsetzung gemäß Ziff. III fußt auf der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 zu einem insbesondere um die vom Rat beschlossenen neuen Flächen aktualisierten Wohnungsbauprogramm. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist halbjährlich eine Fortschreibung und Aktualisierung der in den Flächenpässen enthaltenen Informationen vorzulegen.

 

VIII.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob im Sinne eines optimierten und nachhaltigen Flächenverbrauchs die Anzahl der Wohneinheiten durch hochgeschossigere und verdichtetere Bauweise jeweils weiter erhöht werden kann und soll, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urbanen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsverträglichkeit der geplanten Bebauung und des Einwohnerzuwachses sicherzustellen. Das Entstehen neuer „Problemviertel“ gilt es selbstverständlich zu verhindern.

 

IX.       Die Möglichkeit der Dach- bzw. Fassadenbegrünung ist seitens der Verwaltung in den Plan- und Baugenehmigungsverfahren regelmäßig zu prüfen und ggf. von den Bauherren einzufordern, v.a. zum Ausgleich der negativen stadtklimatischen Auswirkungen durch die Nachverdichtung.

 

X.        Diejenigen Flächen, die seitens der Bezirksvertretungen vorgeschlagen, jedoch von der Verwaltung mit einer ablehnenden Stellungnahme versehen worden sind, sind im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren darauf zu überprüfen, ob diese Flächen zur Schaffung von Wohnraum mittlerweile ganz oder teilweise zur Verfügung stehen. Bei Flächen, für die eine Kita-Nutzung vorgesehen  ist, ist stets zu prüfen, ob diese in eine Wohnnutzung integriert werden kann. Dem Stadtentwicklungsausschuss, weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

 

XI.       Zur Deckung der verbleibenden Wohneinheitenlücke bis 2029 (gemäß Vorschlag der Verwaltung 17.000) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur Aktivierung weiterer Flächenpotenziale im Innen- und Außenbereich.

 

Insbesondere sollen folgende Flächen im Rahmen der anstehenden Regionalplanneuaufstellung zur Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (Zielsetzung: Neuen Flächen für Wohnungsbau) geprüft werden:

    

-    Fläche BV 2.08 (Dauner Straße),

-    Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/ Husarenstraße),

-    Fläche BV 3.07 (Kölner Westen),

-    Fläche BV 5.24 (Longericher Straße),

-    Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg),

-    Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst),

-    Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße) inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt,

-    Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg),

-    „Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“) östlich des Neubrücker Rings.

-    Fläche östlich des Frechener Wegs, südlich der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und nördlich der A4 („Quartier Potsdamer Straße“). Dabei ist ein ausreichend breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-Kombination als Lärmschutz zur Autobahn.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss bereits im I. Quartal 2017 eine Schätzung der auf diesen Flächen jeweils zu realisierenden Wohneinheiten vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

 

 

 

III. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Gruppe GUT:

 

1.      Stellt sich bei durchzuführenden weitergehenden Umweltprüfungen heraus, dass eine Bebauung der neuen Flächen im Widerspruch zur übergeordneten Zielstellung „Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen“ stehen, werden diese Flächen aufgegeben.

 

2.      Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Nachverdichtungen haben Vorrang vor weiterem Flächenverbrauch. Aufgabe des Baulückenprogramms ist auch, neue Anreize für Eigentümer*innen zu entwickeln, bzw. festzustellen welche Hindernisse bestehen.

 

3.      Nachstehende Flächen sollen geändert werden:

 

1.01 Innere Kanalstraße/Krefelder Straße: Wie Empfehlung BV1 und Verwaltung

1.02 Südlich Perlengraben: Wird abgelehnt

1.03 Nördlich Severinsbrücke: Wird abgelehnt

5.08 Am Bilderstöckchen: Wird abgelehnt

BV 4.07 Schlachthof: Wie Empfehlung BV4

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.

 

 

 

IV. Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 15.12.2016:

 

I.          Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)         für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

 

b)         auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

c)         Nachstehende Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten Anmerkungen beschlossen werden:

 

1.01                  Innere Kanalstr. / Krefelder Str.

Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der der-zeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten werden.

 

1.07                Mediapark/Herkulesberg

Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu beplanen, dass der August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.

 

1.08                Gummersbacher Str.

Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung zur gemeinsamen Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert werden kann.

 

2.03                Am Kölnberg

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert:

Die Fläche wird um eine nord-östlich der Straße Am Kölnberg und der B 51 Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist auf eine stabilisierende städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, der Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.

 

2.06                Höninger Weg/ Gottesweg

Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet, aber eine geordnete Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für einen langfristigen Endzustand ermöglicht.

 

2.08                Dauner Straße

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die Fläche soll reduziert werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als Ausbaulinie genommen (inkl. Tennisplatz).

 

2.09                Kapellenstraße/Husarenstraße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

3.01; 3.03;      Flächen Grünzug West

3.04; 3.06                   - Erich-Deuser-Str.

                                               - Adrian-Meller-Str.

                                               - Hauptstr.

                                               - Frechener Weg

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt.

 

3.07                Kölner Westen (siehe IV.)

 

4.01                Kolbgelände

Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtlichen Rahmen für die zu-künftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich einbezogen werden.

 

4.07                Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

4.09                Lindenbornstr./ Fröbelstr.

Es soll überprüft werden, ob die konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier in Form von vorrangigem Bedarf für eine sechsgruppige Kita) ggf. integriert geplant werden können.  D.h., ob eine über der Kita-Nutzung liegende Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt auch für die Flächen 5.20 (nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler Straße) und 8.22 (Olpener Straße).

 

4.10                Stolberger Straße

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

5.07                Pferderennbahn

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

5.11                Arrondierung Innerer Grüngürtel

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

.

6.01                Im Kreuzfeld

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:

 

-           Eine sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten Handlungskonzeptes.

-           Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung  der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die  von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu betrachten.

-          Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.

-           Überprüfung und Schaffung der sozialen , gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur.

-           Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter Hervorhebung der Fragestellung, wie ent-steht eine urbane nachhaltige  Qualität in einer Stadtrandsiedlung.

-           Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch.

 

Die Studie ist bis Ende des ersten Halbjahres 2018 den betroffenen Ratsgremien und der Bezirksvertretung Chorweiler öffentlich vorzustellen.

 

In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind haushalterisch bereitzustellen.

 

            6.02                 Brombeergasse

Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt – mit Blick auf die bereits bestehende Bebauung gewählt werden.

 

6.08; 6.09       Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.

Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt. Bevor eine weitere Planung der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal 2017 eine ÖPNV Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften - erstellt werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb bestehender Bebauung -  soll zwingend eine notwendige ÖPNV-Anbindung geprüft werden.

 

6.12                Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische Schule)

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

6.23; 6.24       westlich & östliches Blumenberg (in Verbindung mit 6.01)

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

7.03                Lager Lind    

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Einer Bebauung wird nur inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des Mauspfades, als Straßen-randbebauung, zugestimmt.

 

8.12                Hans-Schulten-Straße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

            9.07                 Thurner Kamp

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

 

d)         nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.

 

e)         die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarkt-region zu verstehen.

 

II.         Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.        Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu

            berichten.

 

IV.       Machbarkeitsstudien

 

Für einige Stadtbezirke ergeben sich gravierende Veränderungen durch eine Bereitstellung von zusätzlichen Großflächen für den Wohnungsbau.

 

Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07 Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg (inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind Machbarkeitsstudien oder anders geeignete Qualifizierungsverfahren durchzuführen und eine breite Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.

 

Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen über 10 ha für eine Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine strategische Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach welchen Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B. vorhandene technische Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP

 

3.1.3      Antrag der Gruppe GUT betreffend "Bauwagenplatz "Wem gehört die Welt"

AN/2092/2016

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

AN/2131/2016

 

behandelt.