Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Ergänzter Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Diskussionsbeiträgen
zur Beratung in alle neun Bezirksvertretungen, den Wirtschaftsausschuss, den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung und in den Ausschuss Umwelt und Grün.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Der TOP wurde nach Beratung zur Beschlussfassung auf die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Wirtschaftsausschuss
verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und
bittet um Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Die Vorlage wird ohne
Votum in den weiteren Beratungslauf verwiesen mit erneuter Wiedervorlage in der
nächsten Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Im
Anschluss lässt Herr Bürgermeister Wirges über den geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld
empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, den
politischen Gremien des Rates und der Bezirke umgehend eine Übersicht über die
in Planung befindlichen und der als Reserven vorgesehenen Gewerbeflächen
vorzulegen.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere
solche Flächen auch für Wohnungsbau ins Auge zu fassen, die momentan als
Standorte für Lebensmitteldiscounter, Waschanlagen, Lagerräume oder ähnliche
gewerbliche Einrichtungen sowie Parkplätze mindergenutzt werden. Sie wird
beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern und Nutzern zu führen, um
Möglichkeiten auszuloten, dort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
VI. Beschlussfassung
erfolgt im nichtöffentlichen Teil
VII. Für den Stadtbezirk Ehrenfeld wird die Fläche
Alsdorfer Straße, Projekt W 401-014 aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 bzw.
Maßnahme 1.4 des Rahmenplans Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, erneut
insbesondere für sozial geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
VIII. Die BV Ehrenfeld ist über die Aufnahme der
vorgenannten Ergänzungen in das Stadtentwicklungskonzept Wohnen zeitnah zu
informieren.
IX. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
gesamtstädtisch-ökologische und klimaschutz-relevante Perspektive bei der
Flächenrecherche anzulegen und insbesondere Garten- oder
grüne Erholungsflächen daher nicht zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Frau Kaiser (CDU-Fraktion), Herrn Dr. Fischer (CDU-Fraktion) und Frau Lantzen (FDP-Piraten-Fraktion) zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Änderungen /Ergänzungen zu folgen. Die Änderungen /Ergänzungen ergeben sich aus TOP 3.8.4 sowie den nichtöffentlichen Beschlüssen unter TOP 2.1.1 bis 2.1.7.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussfassung erfolgt in der nächsten
Sitzung am 12.05.2016.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
Der
Rat bittet, folgende zusätzliche Flächen im Stadtbezirk Kalk für einen weiteren
Wohnungsneubau zu prüfen:
Merheim:
·
Fläche gegenüber Kaufland und dem ehemaligen
Schwesternwohnheim zwischen Ostmerheimer Straße 265 und Olpener Straße.
Neubrück:
·
Teilweise Bebauung der Fläche an der
Autobahnabfahrt Hans-Schulten-Straße (ausgewiesene Hundewiese) hin zur
Josef-Gockeln-Straße und Hermann-Ehlers-Straße.
·
Gespräch mit dem Eigentümer der 5 oder 6 Häuser
in der Ecke Georgestraße/Autobahn/Europaring mit dem Ziel, diese nieder zu
legen und durch Häuser der Höhe wie z. B. in der benachbarten
Hasencleverstraße. zu ersetzen.
Rath/Heumar:
·
Nachverdichtung Rösrather Straße, nördliche
Straßenseite zwischen der Straße „An der Ortskaule“ und „Brück-Rather
Steinweg“.
·
Verlagerung der Einzelhandelsfläche auf die
südliche Straßenseite im Dreieck Rösrather Straße/Sengerweg/Brück-Rather
Steinweg und Nutzung der freiwerdenden Fläche für Wohnungsbau.
·
Verlagerung der Gewerbebetriebe
Wikingerstraße auf andere Gewerbeflächen und Nutzung der freiwerdenden Flächen
für Wohnungsbau.
·
Umwandlung der mindergenutzten Gewerbeflächen
Ecke Rösrather Straße/Neubrücker Ring bis Zufahrt Rather See zu den
Siedlungsflächen.
Ostheim:
·
Gewerbegebiet Herkenrathweg bzw. Fläche neben
der Feuerwehr als ggfs. Anschlussbebauung an die bestehende Wohnbebauung
zur Frankfurter Straße oder dem Sportplatz der Schule. Die Flächen für die
bestehenden Hundevereine sind auf jeden Fall zu sichern!
Vingst:
·
Teilbebauung des Vingster Marktplatzes an der
Ostheimer Straße in Anlehnung an die gegenüberliegende GAG-Bebauung.
Höhenberg:
·
Gelände des derzeitigen Bauhofes an der
Frankfurter Straße, auch wenn als mögliches Schulgrundstück vorgesehen (Abwägung).
·
Nohlenweg/Frankfurter Straße/Olpener Straße
·
Olpener Straße 77-85 (ehemalige Postel
Fabrik)
Humboldt/Gremberg:
·
Grünfläche zwischen Georg-Simon-Ohm
Berufskolleg und Östlicher Zubringer. Die bestehenden Kleingartenanlagen sind
nicht gemeint!
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die BV Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe, dass diese der Bezirksvertretung Rodenkirchen von der Verwaltung in einem Arbeitskreis erläutert wird. Hierbei soll die Verwaltung die in den letzten fünf Jahren im Bezirk erzielten Zuwächse an Wohneinheiten vergleichend mit anderen Bezirken darstellen und ihr Aussagen zu den aktuell geplanten zusätzlichen Baugebieten um die noch nicht berücksichtigten Vorhaben ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis der
Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für die planbedürftigen Flächen
bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren
nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen
(z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und
umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b)
auf
eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in
diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken
aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine
Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die privaten
Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in
Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt,
jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Eine
Bebauung der Flächen 5.01, 5.07, 5.11 und 5.15 wird abgelehnt. Zum Ausgleich
dieser Flächen bietet die Bezirksvertretung Nippes der Verwaltung zur Findung
weiterer Flächen ein interfraktionelles Fachgespräch an. Sie bittet die
Verwaltung dies vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat zu terminieren.
V.
Im FNP ist für eine Teil der Fläche 5.05 ein
Spielplatz ausgewiesen. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Unmittelbar daneben ist eine JE (Jugendeinrichtung) ausgewiesen. Es ist zu
beachten, dass die Abstandsflächen gewahrt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beratung und Beschlussfassung wird nach kurzer Aussprache bis zur
Sondersitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 23.05.2016 vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur),
der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang
zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Die Bezirksvertretung Chorleiter
spricht sich grundsätzlich für weitere Wohnungsbebauungsplanung in Chorweiler
aus, und begrüßt dies ausdrücklich. Zu den vorgeschlagenen Gebieten werden im
nichtöffentlichen Teil Anmerkungen, Anregungen und Empfehlungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt jährlich
über den Stand zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
4 Ja-Stimmen (4 SPD)
13 Nein-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)
Stattdessen fasst die
Bezirksvertretung Lindenthal folgende Ersetzungsbeschlüsse:
Das Stadtentwicklungskonzept
„Wohnen“ wird begrüßt. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit
der Bezirksvertretung Lindenthal den Wohnraum im Stadtbezirk Lindenthal zu
planen, wobei im politischen Raum
bereits vorgestellte Planungen in die Prüfung mit einzubeziehen sind.
Projektorientierte Arbeitsgruppen von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft
sollten diese Planungen begleiten.
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den von der
Bezirksvertretung Lindenthal am 02.02.2015 gefassten Beschluss zur Entwicklung
im Kölner Westen in einer besonderen Projektgruppe weiter zu entwickeln.
Mit dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sind ebenfalls
weitere Wohnbebauungsflächen im Rahmenplanungsgebiet zu ermitteln.
Im Rahmen einer gemeinsamen Projektgruppe werden potentielle Wohnungsbauflächen
im Innenbereich des Stadtbezirks Lindenthal erarbeitet.
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, eine detaillierte
Übersicht zu erstellen, die den in den vergangenen 10 Jahren erfolgten
Wohnungsbau und die geplanten Wohnungsbauprojekte im Stadtbezirk Lindenthal
ausweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)
Nicht anwesend: Frau Pinl
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal
lehnt alle vorgeschlagenen Standorte für Wohnungsbau bis auf Sülz Hermeskeiler
Platz ab. Zusammen mit der Bezirksvertretung werden neue Wohnungsbaustandorte
in Zusammenhang mit der nötigen Infrastruktur entwickelt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
12 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 Einzelmandatsträger)
4 Nein-Stimmen (4 SPD)
2 Enthaltungen (1 FDP, 1 Die Linke)
Nicht anwesend: Frau Pinl
Mündlicher Ersetzungsantrag der
SPD-Fraktion
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, ihre eigenen
Vorschläge und zusätzlich bekannte Vorlagen gerade im Hinblick auf ihre
eigentumsähnliche Umsetzbarkeit zu priorisieren und zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Lindenthal vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
5 Ja-Stimmen (4 SPD, 1 Die Linke)
12 Nein-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 1 Einzelmandatsträger)
1 Enthaltung (1 FDP)
Nicht anwesend: Frau Pinl
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Ein Beschluss zur Bebauung der Fläche 9.07 wird wegen Beratungsbedarf
vertagt und in der nächsten Sitzung erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel zu kontaktieren,
das Gelände der ehemaligen belgischen Kaserne an der Bergisch Gladbacher Straße
(westliche Teilfläche gegenüber der Einmündung Dellbrücker Mauspfad) ebenfalls
für Wohnungsbau zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Hinweis: Die Beratung und Beschlussfassung zu Anlage 3 der Vorlage
erfolgte im nichtöffentlichen Teil unter TOP 13.2.3.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
I.
Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche
für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter Beachtung der ggf. geänderten
Beschlussfassung zur Anlage 3 im nichtöffentlichen Teil:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf
eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in
diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken
aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine
Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind unter Beachtung der ggf. geänderten Beschlussfassung zur Anlage 3 im nichtöffentlichen Teil nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Die Beschlussfassung
(verwiesen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien) erfolgt im
nichtöffentlichen Teil.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss mit der Maßgabe, dass er in einem möglichen dritten Durchgang erneut beteiligt wird, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung noch keine Entscheidung treffen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu
fassen: (gem. Änderungsantrag der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion)
Beschluss:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der
Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und
dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-,
Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und
umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht
planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2
hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen auch die Schließung der noch
offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren.
Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
c) Nachstehende Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten
Anmerkungen beschlossen werden:
1.01
Innere
Kanalstr. / Krefelder Str.
Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für
Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für
Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen.
Der der-zeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur
Verlagerung angeboten werden.
1.07 Mediapark/Herkulesberg
Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu
beplanen, dass der August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in
seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.
1.08 Gummersbacher Str.
Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung
zur gemeinsamen Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert
werden kann.
2.03 Am Kölnberg
Der Verwaltungsvorschlag
wird geändert:
Die Fläche wird um eine nord-östlich der
Straße Am Kölnberg und der B 51 Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist
auf eine stabilisierende städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die
Umsetzung soll unter Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn,
der Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.
2.06 Höninger Weg/ Gottesweg
Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu
entwickeln, das den bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet,
aber eine geordnete Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für
einen langfristigen Endzustand ermöglicht.
2.08 Dauner Straße
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die
Fläche soll reduziert werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als
Ausbaulinie genommen (inkl. Tennisplatz).
2.09 Kapellenstraße/Husarenstraße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
3.01; 3.03; 3.04; 3.06 Flächen
Grünzug West
- Erich-Deuser-Str.
-
Adrian-Meller-Str.
-
Hauptstr.
-
Frechener Weg
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung
werden abgelehnt.
3.07 Kölner Westen (siehe IV.)
4.01 Kolbgelände
Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis
der Beschlusslage des Rates vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom
17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtlichen
Rahmen für die zu-künftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die
Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die
Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Dabei sollen die Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom
Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich
einbezogen werden.
4.07 Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird
abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
4.09 Lindenbornstr./ Fröbelstr.
Es soll überprüft werden, ob die
konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier in Form von vorrangigem Bedarf für eine
sechsgruppige Kita) ggf. integriert geplant werden können. D.h., ob eine über der Kita-Nutzung liegende
Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt auch für die Flächen 5.20
(nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler Straße) und 8.22 (Olpener
Straße).
4.10 Stolberger Straße
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird
abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
5.07 Pferderennbahn
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
.
6.01 Im Kreuzfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie
in Auftrag zu geben, die insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:
- Eine sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile
und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und
des integrierten Handlungskonzeptes.
- Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit
den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen
im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu
betrachten.
- Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten
Gartenstadt.
- Überprüfung und Schaffung der sozialen , gewerblichen und
verkehrlichen Infrastruktur.
- Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der
Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter Hervorhebung der Fragestellung,
wie ent-steht eine urbane nachhaltige
Qualität in einer Stadtrandsiedlung.
- Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes
Worringer Bruch.
Die Studie ist bis Ende des ersten
Halbjahres 2018 den betroffenen Ratsgremien und der Bezirksvertretung
Chorweiler öffentlich vorzustellen.
In einem zweiten Schritt soll sich ein
Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem
Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim
Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind
haushalterisch bereitzustellen.
6.02 Brombeergasse
Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt –
mit Blick auf die bereits bestehende Bebauung gewählt werden.
6.08; 6.09 Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.
Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt.
Bevor eine weitere Planung der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal
2017 eine ÖPNV Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden
Ortschaften - erstellt werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb
bestehender Bebauung - soll zwingend
eine notwendige ÖPNV-Anbindung geprüft werden.
6.12 Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische
Schule)
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
6.23; 6.24 westlich & östliches Blumenberg (in
Verbindung mit 6.01)
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung
werden abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
7.03 Lager Lind
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert.
Einer Bebauung wird nur inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des
Mauspfades, als Straßen-randbebauung, zugestimmt.
8.12 Hans-Schulten-Straße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
9.07 Thurner Kamp
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
d) nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die
Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger
Haltestellen des schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.
e) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen
auszubauen, um die woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als
Aufgabe der Wohnungsmarkt-region zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird
beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Machbarkeitsstudien
Für einige Stadtbezirke ergeben sich
gravierende Veränderungen durch eine Bereitstellung von zusätzlichen
Großflächen für den Wohnungsbau.
Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07
Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg (inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind
Machbarkeitsstudien oder anders geeignete Qualifizierungsverfahren
durchzuführen und eine breite Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die
entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.
Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen
über 10 ha für eine Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine
strategische Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach
welchen Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B.
vorhandene technische Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Ziffer IV des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:
„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b)
auf eine Bebauung der positiv bewerteten
nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung
mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung
der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu
integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist
anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater
Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.
d) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarktregion zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand
der Umsetzung zu berichten.“
wird
wie folgt ergänzt:
IV. Der Rat
bedankt sich bei den Bezirksvertretungen für ihre Vorschläge und Hinweise im
Rahmen der erfolgten Anhörungen und berücksichtigt diese im weiteren Verfahren.
Abweichend von Ziff. I a) und in Anbetracht der seitens der Bezirksvertretung
kompensatorisch vorgeschlagenen und weiter zu verfolgenden neuen Flächen BV
5.23 (westlich Escher Straße), BV 5.29 (östlich Neusser Straße) in Verbindung
mit 5.14 (Neusser Straße) und BV 5.31 (westlich Neusser Straße) spricht er sich
jedoch gegen die Weiterführung der Flächenvorschläge 5.07 Niehler Straße (Höhe
Pferderennbahn) und 5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel Nord aus.
Er bekennt sich zum Grundsatz der Belastungs-/ Verteilungsgerechtigkeit für
alle Stadtbezirke.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
II.
Beschluss zu Ziffer I- III und V – XI des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:
„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
d) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
e)
auf eine Bebauung der positiv bewerteten
nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung
mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung
der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu
integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist
anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater
Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
f) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.
d) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarktregion zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand
der Umsetzung zu berichten.“
wird
wie folgt ergänzt:
IV. Text siehe Abstimmung zu I.
V. Bzgl. der infrastrukturellen
Anforderungen an neue Wohnungsbauflächen (I. a)) ist insbesondere auch die
erforderliche Verkehrsinfrastruktur einschl. ÖPNV-Anbindung mit zu
berücksichtigen und umzusetzen. Im Sinne einer integrierten
Stadtentwicklungsplanung sind erforderliche Verkehrskonzepte parallel zu den
Bauleitplanverfahren vorzulegen.
VI. Bei der Wiederaufnahme des Baulückenprogramms gemäß I. b) ist
an die weiteren Erfahrungen und Aktivitäten der gesamten Kölner
Wohnungswirtschaft anzuknüpfen. Für das Vorgehen nach Ziff. II gilt dies
sinngemäß.
VII. Der Bericht der Umsetzung gemäß Ziff. III fußt auf der
Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 zu einem insbesondere um die vom
Rat beschlossenen neuen Flächen aktualisierten Wohnungsbauprogramm. Dem
Stadtentwicklungsausschuss ist halbjährlich eine Fortschreibung und
Aktualisierung der in den Flächenpässen enthaltenen Informationen vorzulegen.
VIII. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob im Sinne eines
optimierten und nachhaltigen Flächenverbrauchs die Anzahl der Wohneinheiten
durch hochgeschossigere und verdichtetere Bauweise jeweils weiter erhöht werden
kann und soll, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen
baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urbanen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch,
mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsverträglichkeit der geplanten Bebauung und
des Einwohnerzuwachses sicherzustellen. Das Entstehen neuer „Problemviertel“
gilt es selbstverständlich zu verhindern.
IX. Die Möglichkeit der Dach- bzw. Fassadenbegrünung ist seitens
der Verwaltung in den Plan- und Baugenehmigungsverfahren regelmäßig zu prüfen
und ggf. von den Bauherren einzufordern, v.a. zum Ausgleich der negativen
stadtklimatischen Auswirkungen durch die Nachverdichtung.
X. Diejenigen Flächen, die seitens der Bezirksvertretungen
vorgeschlagen, jedoch von der Verwaltung mit einer ablehnenden Stellungnahme
versehen worden sind, sind im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren darauf zu
überprüfen, ob diese Flächen zur Schaffung von Wohnraum mittlerweile ganz oder
teilweise zur Verfügung stehen. Bei Flächen, für die eine Kita-Nutzung
vorgesehen ist, ist stets zu prüfen, ob
diese in eine Wohnnutzung integriert werden kann. Dem Stadtentwicklungsausschuss,
weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich zuständigen
Bezirksvertretungen ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
XI. Zur Deckung
der verbleibenden Wohneinheitenlücke bis 2029 (gemäß Vorschlag der Verwaltung
17.000) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzepts
zur Aktivierung weiterer Flächenpotenziale im Innen- und Außenbereich.
Insbesondere sollen folgende Flächen im Rahmen der
anstehenden Regionalplanneuaufstellung zur Umwandlung in einen Allgemeinen
Siedlungsbereich (Zielsetzung: Neuen Flächen für Wohnungsbau) geprüft werden:
-
Fläche BV 2.08 (Dauner Straße),
-
Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/
Husarenstraße),
-
Fläche BV 3.07 (Kölner Westen),
-
Fläche BV 5.24 (Longericher Straße),
-
Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg),
-
Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst),
-
Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße)
inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt,
-
Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg),
-
„Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“)
östlich des Neubrücker Rings.
-
Fläche östlich des Frechener Wegs, südlich
der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und
nördlich der A4 („Quartier Potsdamer Straße“). Dabei ist ein ausreichend
breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu
prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-Kombination als Lärmschutz zur
Autobahn.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, dem
Stadtentwicklungsausschuss bereits im I. Quartal 2017 eine Schätzung der auf
diesen Flächen jeweils zu realisierenden Wohneinheiten vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die
Linke. abgelehnt.
III. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der Gruppe GUT:
1. Stellt sich bei durchzuführenden weitergehenden Umweltprüfungen heraus,
dass eine Bebauung der neuen Flächen im Widerspruch zur übergeordneten
Zielstellung „Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen“ stehen, werden diese
Flächen aufgegeben.
2. Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Nachverdichtungen haben Vorrang vor
weiterem Flächenverbrauch. Aufgabe des Baulückenprogramms ist auch, neue
Anreize für Eigentümer*innen zu entwickeln, bzw. festzustellen welche
Hindernisse bestehen.
3. Nachstehende Flächen sollen geändert werden:
1.01 Innere Kanalstraße/Krefelder Straße: Wie Empfehlung BV1 und Verwaltung
1.02 Südlich Perlengraben: Wird abgelehnt
1.03 Nördlich Severinsbrücke: Wird abgelehnt
5.08 Am Bilderstöckchen: Wird abgelehnt
BV 4.07 Schlachthof: Wie Empfehlung BV4
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln,
der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.
IV. Beschluss
gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am
15.12.2016:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den
Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und
Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf
eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen
der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen
auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen
Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und
Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen
werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) Nachstehende
Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten Anmerkungen beschlossen
werden:
1.01
Innere
Kanalstr. / Krefelder Str.
Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung
wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter
Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der der-zeit dort
ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung
angeboten werden.
1.07 Mediapark/Herkulesberg
Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu beplanen, dass der
August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in seinem Bestand nicht
beeinträchtigt wird.
1.08 Gummersbacher Str.
Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung zur gemeinsamen
Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert werden kann.
2.03 Am Kölnberg
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert:
Die Fläche wird um eine nord-östlich der Straße Am Kölnberg und der B 51
Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist auf eine stabilisierende
städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die Umsetzung soll unter
Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, der
Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.
2.06 Höninger Weg/ Gottesweg
Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den
bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet, aber eine geordnete
Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für einen langfristigen Endzustand
ermöglicht.
2.08 Dauner Straße
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die Fläche soll reduziert
werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als Ausbaulinie genommen (inkl.
Tennisplatz).
2.09 Kapellenstraße/Husarenstraße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
3.01; 3.03; Flächen Grünzug West
3.04; 3.06 -
Erich-Deuser-Str.
-
Adrian-Meller-Str.
-
Hauptstr.
-
Frechener Weg
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt.
3.07 Kölner Westen (siehe IV.)
4.01 Kolbgelände
Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates
vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu
verfolgen, die auch den planungsrechtlichen Rahmen für die zu-künftige Nutzung
des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit
Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an
öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die
Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom Grundstückseigentümer
NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich einbezogen werden.
4.07 Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu
realisieren.
4.09 Lindenbornstr./ Fröbelstr.
Es soll überprüft werden, ob die konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier
in Form von vorrangigem Bedarf für eine sechsgruppige Kita) ggf. integriert
geplant werden können. D.h., ob eine
über der Kita-Nutzung liegende Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt
auch für die Flächen 5.20 (nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler
Straße) und 8.22 (Olpener Straße).
4.10 Stolberger Straße
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu
realisieren.
5.07 Pferderennbahn
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
.
6.01 Im Kreuzfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die
insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:
- Eine
sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis
der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten
Handlungskonzeptes.
- Eine
optimale räumliche und bauliche Ausnutzung
der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten
Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen
im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu
betrachten.
- Berücksichtigung
der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.
- Überprüfung
und Schaffung der sozialen , gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur.
- Berücksichtigung
des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter
Hervorhebung der Fragestellung, wie ent-steht eine urbane nachhaltige Qualität in einer Stadtrandsiedlung.
- Berücksichtigung
der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch.
Die Studie ist bis Ende des ersten Halbjahres 2018 den betroffenen
Ratsgremien und der Bezirksvertretung Chorweiler öffentlich vorzustellen.
In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer
möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd
anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn
an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind haushalterisch
bereitzustellen.
6.02 Brombeergasse
Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt – mit Blick auf die bereits
bestehende Bebauung gewählt werden.
6.08; 6.09 Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.
Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt. Bevor eine weitere Planung
der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal 2017 eine ÖPNV
Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften - erstellt
werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb bestehender Bebauung
- soll zwingend eine notwendige
ÖPNV-Anbindung geprüft werden.
6.12 Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische
Schule)
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
6.23; 6.24 westlich & östliches Blumenberg (in
Verbindung mit 6.01)
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt, um
Wohnungsbau zu realisieren.
7.03 Lager Lind
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Einer Bebauung wird nur
inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des Mauspfades, als
Straßen-randbebauung, zugestimmt.
8.12 Hans-Schulten-Straße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
9.07 Thurner Kamp
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
d) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.
e) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarkt-region zu verstehen.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird
beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu
berichten.
IV. Machbarkeitsstudien
Für einige Stadtbezirke ergeben sich gravierende Veränderungen durch
eine Bereitstellung von zusätzlichen Großflächen für den Wohnungsbau.
Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07 Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg
(inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind Machbarkeitsstudien oder
anders geeignete Qualifizierungsverfahren durchzuführen und eine breite
Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die entsprechenden
Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.
Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen über 10 ha für eine
Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine strategische
Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach welchen
Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B. vorhandene technische
Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der
Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP
3.1.3 Antrag der Gruppe GUT betreffend
"Bauwagenplatz "Wem gehört die Welt"
AN/2092/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/2131/2016
behandelt.