Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Frau Lenkeit, Die Linke und Herrn Kasnitz, Deine Freunde.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.