Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales
und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Verlängerung der Laufzeit des am 17.12.2013 beschlossenen Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ bis zur vollständigen Verausgabung der bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum 31.12.2016.
Zur Finanzierung beschließt der Rat die überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im Teilfinanzplan 1003 - Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen für Wohnungssuchende -, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - bei Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm.
Die Deckung erfolgt in 2015 in entsprechender Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitionsauszahlungen – veranschlagten Mitteln.
Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016 entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche Aufwendungen – berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Gegenstimme von Frau
Hoyer zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Ergänzter Beschluss:
Der Rat beschließt
die Verlängerung der Laufzeit des am 17.12.2013 beschlossenen Sonderprogramms
„Investitionskostenzuschuss“ bis zur vollständigen Verausgabung der
bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum 31.12.2016.
Zur Finanzierung
beschließt der Rat die überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im
Teilfinanzplan 1003 - Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen
für Wohnungssuchende -, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen - bei Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss
Wohnungsbauprogramm.
Die Deckung
erfolgt in 2015 in entsprechender Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige
Investitionsauszahlungen – veranschlagten Mitteln.
Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016
entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des
Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche
Aufwendungen – berücksichtigt.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Rahmen des Sonderprogramms
ein Fördertatbestand für barrierefreies/rollstuhlgerechtes Wohnen geschaffen
werden kann und welcher Förderbetrag hierfür angemessen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Verlängerung der Laufzeit des am 17.12.2013
beschlossenen Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ bis zur
vollständigen Verausgabung der bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum
31.12.2016.
Zur Finanzierung
beschließt der Rat die überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im
Teilfinanzplan 1003 - Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen
für Wohnungssuchende -, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen - bei Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss
Wohnungsbauprogramm.
Die Deckung
erfolgt in 2015 in entsprechender Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige
Investitionsauszahlungen – veranschlagten Mitteln.
Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016
entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des
Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche
Aufwendungen – berücksichtigt.
Die Verwaltung wird gebeten zu
prüfen, ob im Rahmen des Sonderprogramms ein Fördertatbestand für
barrierefreies/rollstuhlgerechtes Wohnen geschaffen werden kann und welcher
Förderbetrag hierfür angemessen ist.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 18.06.2015:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Laufzeit des am 17.12.2013 beschlossenen Sonderprogramms
„Investitionskostenzuschuss“ bis zur vollständigen Verausgabung der
bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum 31.12.2016.
Zur Finanzierung beschließt der Rat die
überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im Teilfinanzplan 1003 -
Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen für Wohnungssuchende
-, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - bei
Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm.
Die Deckung erfolgt in 2015 in entsprechender
Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitionsauszahlungen –
veranschlagten Mitteln.
Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016
entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des
Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche Aufwendungen
– berücksichtigt.
Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob im Rahmen des Sonderprogramms ein Fördertatbestand für
barrierefreies/rollstuhlgerechtes Wohnen geschaffen werden kann und welcher
Förderbetrag hierfür angemessen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.