Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 für das Gebiet zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Die Fraktion Die Grünen stellt einen Ergänzungsantrag (AN/1034/2015).
Über diesen lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann zunächst abstimmen.

1.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Investor, mit seinem höchsten Gebäude mindestens 15 % unter der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maximalhöhe zu bleiben.

Abstimmungsergebnis:
Mit drei Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion die Grünen, sowie zwei Stimmen der CDU-Fraktion und den Stimmen von Herrn Bronisz und Herrn Ilg gegen vier Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Homann zugestimmt.

Danach lässt Herr Homann über den ergänzten Beschlusstext abstimmen.

2.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 für das Gebiet zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

4.      Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Investor, mit seinem höchsten Gebäude mindestens 15 % unter der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maximalhöhe zu bleiben.

Alternative: keine



Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bussmann bei Enthaltung von Frau Sürth und Herrn Ilg zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 für das Gebiet zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.