Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 27.4.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Integrationsrat bittet den Rat, die Verfassungskommission des Landtags aufzufordern bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.“

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat folgt der Bitte des Integrationsrates

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, gegen die CDU-Fraktion, zugestimmt.