Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am
27.4.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Integrationsrat bittet den Rat, die Verfassungskommission des Landtags
aufzufordern bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf
Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag
einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es
ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen
mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf
kommunaler Ebene einzuräumen.“
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der
Rat folgt der Bitte des Integrationsrates
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen
die CDU-Fraktion, zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen