Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Für Vergaben im Bereich der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
gelten ab dem 01.09.2015 folgende
Wertgrenzen und Vorgaben:
a)
Freihändige
Vergabe bis
100.000 € netto
grundsätzlich durch Angebotsbeiziehung
b)
Beschränkte
Ausschreibung bis
500.000 € netto
c)
Öffentliche
Ausschreibung bis zum
aktuellen EU-Schwellenwert
(zur Zeit 5 Mio. € netto)
d)
Bei Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich
ausgeschrieben
e)
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB
2.
Für Vergaben im Bereich der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
sowie Vergaben von freiberuflichen
Leistungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der VOL fallen, gelten
die bisherigen Wertgrenzen gemäß AVR vom 09.12.2013 (siehe Anlage 1).
3.
Grundlage für die Bestimmung der Vergabeart ist der
Nettobetrag einer qualifizierten Kostenschätzung zuzüglich der geltenden
Mehrwertsteuer (MwSt.).
4.
Die Umsetzung der Ziffern 1 bis 2, einschließlich
der Ausnahmeregelungen sowie der Beteiligung des Zentralen Vergabeamtes,
erfolgen als Geschäft der laufenden Verwaltung und im Rahmen der Organisationsverantwortlichkeit
des Oberbürgermeisters.
5.
Die Auswirkungen der neuen Regelungen sind zwei
Jahre nach in Kraft treten zu überprüfen. Den zuständigen Ausschüssen wird
berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.