Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

1.      Für Vergaben im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gelten ab dem 01.09.2015 folgende Wertgrenzen und Vorgaben:

a)      Freihändige Vergabe                                             bis 100.000 € netto
grundsätzlich durch Angebotsbeiziehung

b)      Beschränkte Ausschreibung                                bis 500.000 € netto

c)      Öffentliche Ausschreibung                       bis zum aktuellen EU-Schwellenwert
                                                                             (zur Zeit 5 Mio. € netto)

d)      Bei Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben

e)      Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB

2.      Für Vergaben im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Vergaben von freiberuflichen Leistungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der VOL fallen, gelten die bisherigen Wertgrenzen gemäß AVR vom 09.12.2013 (siehe Anlage 1).

3.      Grundlage für die Bestimmung der Vergabeart ist der Nettobetrag einer qualifizierten Kostenschätzung zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.).

4.      Die Umsetzung der Ziffern 1 bis 2, einschließlich der Ausnahmeregelungen sowie der Beteiligung des Zentralen Vergabeamtes, erfolgen als Geschäft der laufenden Verwaltung und im Rahmen der Organisationsverantwortlichkeit des Oberbürgermeisters.

5.      Die Auswirkungen der neuen Regelungen sind zwei Jahre nach in Kraft treten zu überprüfen. Den zuständigen Ausschüssen wird berichtet.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.