Beschluss: Kenntnis genommen


Frage:

 

Welche Ideen und Möglichkeiten sieht die Verwaltung des Bezirksamtes Porz, sich an einer Revitalisierung der Rheinpromenade durch die Einbindung des Bezirksrathauses zu beteiligen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Bürgeramt Porz hat keine Zuständigkeit bzgl. der Nutzungsmöglichkeiten des Bezirksrathauses, sieht aber auch keine realistischen Möglichkeiten, eine Veränderung im Sinne einer Revitalisierung der Rheinpromenade zu initiieren.

 

Frage:

 

Welche Möglichkeit besteht für die Bezirksvertretung Porz, Vorsorge zu treffen, das Porzer Wahrzeichen „Altes Rathaus“ vor einem Abriss zu schützen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie Porzer Innenstadt den Gremien die Variante B1 vorge-schlagen, die auch einen großen Konsens in der Bevölkerung findet. Diese Variante sieht nur eine Wohn- und Gewerbenutzung ohne Einbindung des Bezirksrathauses vor.