Beschluss: Kenntnis genommen
Frage:
Welche Ideen und Möglichkeiten sieht die Verwaltung des Bezirksamtes Porz, sich an einer Revitalisierung der Rheinpromenade durch die Einbindung des Bezirksrathauses zu beteiligen?
Antwort der Verwaltung:
Das Bürgeramt Porz hat keine Zuständigkeit bzgl. der
Nutzungsmöglichkeiten des Bezirksrathauses, sieht aber auch keine realistischen
Möglichkeiten, eine Veränderung im Sinne einer Revitalisierung der
Rheinpromenade zu initiieren.
Frage:
Welche Möglichkeit besteht für die Bezirksvertretung Porz, Vorsorge zu treffen, das Porzer Wahrzeichen „Altes Rathaus“ vor einem Abriss zu schützen?
Antwort der Verwaltung:
Die
Verwaltung hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie Porzer Innenstadt den Gremien
die Variante B1 vorge-schlagen, die auch einen großen Konsens in der
Bevölkerung findet. Diese Variante sieht nur eine Wohn- und Gewerbenutzung ohne
Einbindung des Bezirksrathauses vor.