Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Beratung in die Bezirksvertretung Innenstadt und beschließt die Einberufung einer Sondersitzung für den 23.06.2015.


Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss, ergänzt:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, der Beschlussvorlage mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:

1.      Das geplante Maß der baulichen Nutzung von derzeit ca. 19.200 qm GF auf geplant c. 38.000 qm GF ist unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung, vor allem an der Siegesstraße und der Neuhöffer Straße, kritisch zu überprüfen und entsprechend zu reduzieren.

2.      Die geplante Geschossigkeit von V Geschossen  inclusive der leicht zurückgestaffelten Geschosse, soll mit Rücksichtnahme auf die Bestandsbebauung entlang der Siegesstraße mit III und IV Geschossen sowie der Neuhöfferstraße mit IV ( im Eckbereich zur Constantinstraße V Geschossen ) stadtbaulich verträglich reduziert werden.

3.      Die Wirkung der Scheibe des XVI geschossigen Hochhauses soll durch eine Sichtbeziehungsstudie untersucht werden.

4.      Es wird verbindlich sowohl eine städtebaulicher als auch ein architektonischer Wettbewerb mit dem Investor vereinbart.

5.      Die Bezirksvertretung 1 ist in die Jury beider Wettbewerbe mit Stimmrecht einzubinden.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ottoplatz, Neuhöfferstraße, Siegesstraße und westliche Grenze der Flurstücke 1200 und 1226 (beide Gemarkung Deutz, Flur 35) in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Südlich Ottoplatz in Köln-Deutz— aufzustellen mit dem Ziel, unter anderem ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Verwaltungs- und Bürogebäude", das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen;

2.       beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 68454/04 für den vorgenannten Bereich unter Berücksichtigung der Anlagen 2 und 3 auszuarbeiten und nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen.

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 

4.       Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (Ziff. 2) sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

 

          Die städtebaulich und architektonisch optimale Verteilung der Baumasse auf den horizontalen und den vertikalen Bauteil sowie deren Höhe insbesondere mit Rücksicht auf die Nachbarbebauung an der Neuhöffer- und Siegesstraße wird im Rahmen eines architektonisch-städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Ziel der Reduzierung um ein Geschoss im Verlauf der Neuhöffer- und an der Siegesstraße untersucht und festgelegt.

 

          Die Höhe des Hochhauses soll 70 Meter nicht überschreiten. Die Wirkung der Scheibe des Hochhauses ist durch eine Sichtbeziehungsstudie zu untersuchen.

 

5.       Sowohl die stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss als auch die Bezirksvertretung 1 sind in die Jury des Wettbewerbs einzubinden.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.