Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Gruppe Piraten:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Katholischen
Grundschule Forststraße in Köln Rath/Heumar mit Klassentrakt und Gymnastikhalle
nach EnEV 2014 inklusive eines Risikozuschlages in
Höhe von 10 % (= 698.800 €), so
dass die Gesamtkosten (inkl. Schulmöblierung i. H. v.
270.000 € und Auslagerungskosten i. H. v. 1.803.000 €) bei brutto ca. 9.944.700 € liegen und
beauftragt die Verwaltung mit
der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem
städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete ist ab 2018 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt wie folgt zu
verfahren:
Durch den Baubeschluss wird lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Zur
Vermeidung eines vorzeitigen vollständigen Verbrauchs des Bau-Maßnahmenbudgets
einschließlich des Risikozuschlages sind die Risikozuschläge außerhalb der
betroffenen Einzelmaßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft zu veranschlagen.
Die Gebäudewirtschaft darf über die kumulierten
Risikozuschläge nicht unmittelbar, sondern nur nach entsprechender Mitteilung
bei Risikoeintritt im Betriebsausschuss verfügen. Erst nach der Mitteilung
erfolgt eine entsprechende Budgetumbuchung zugunsten der jeweils betroffenen
konkreten Einzelmaßnahme.
In regelmäßigen Abständen wird über die
absolute Summe der in Anspruch genommenen Mittel aus den Risikozuschlägen im
Rahmen einer einzelfallbezogenen projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss
berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Enthaltung von Ratsmitglied Wiener (pro Köln).
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Anmerkung:
In der Erläuterung des Antrages weisen die Antragsteller darauf hin, dass die Verwaltung zukünftig bei allen ähnlich gelagerten Fällen entsprechend verfahren soll.