Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Piraten:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Katholischen Grundschule Forststraße in Köln Rath/Heumar mit Klassentrakt und Gymnastikhalle nach EnEV 2014 inklusive eines Risikozuschlages in Höhe von 10 % (= 698.800 €), so dass die Gesamtkosten (inkl. Schulmöblierung i. H. v. 270.000 € und Auslagerungskosten i. H. v. 1.803.000 €) bei brutto ca. 9.944.700 € liegen und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete ist ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

Die Verwaltung wird beauftragt wie folgt zu verfahren:

Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Zur Vermeidung eines vorzeitigen vollständigen Verbrauchs des Bau-Maßnahmenbudgets einschließlich des Risikozuschlages sind die Risikozuschläge außerhalb der betroffenen Einzelmaßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft zu veranschlagen.

Die Gebäudewirtschaft darf über die kumulierten Risikozuschläge nicht unmittelbar, sondern nur nach entsprechender Mitteilung bei Risikoeintritt im Betriebsausschuss verfügen. Erst nach der Mitteilung erfolgt eine entsprechende Budgetumbuchung zugunsten der jeweils betroffenen konkreten Einzelmaßnahme.

In regelmäßigen Abständen wird über die absolute Summe der in Anspruch genommenen Mittel aus den Risikozuschlägen im Rahmen einer einzelfallbezogenen projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss berichtet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Enthaltung von Ratsmitglied Wiener (pro Köln).

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Anmerkung:

In der Erläuterung des Antrages weisen die Antragsteller darauf hin, dass die Verwaltung zukünftig bei allen ähnlich gelagerten Fällen entsprechend verfahren soll.