Beschluss: geändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen:

 

Beschluss:

Alternative I:

Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ (Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“

Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimme der FDP

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren):

Alternative I:

Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ (Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“

Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Alternative I:

Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ (Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“

Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig – bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt  

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Soziales und Senioren aus seiner Sitzung am 20.08.2015:

 

Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ (Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“

Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.