Beschluss: geändert beschlossen
Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen:
Beschluss:
Alternative I:
Der Rat beschließt
aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für
Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für
rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche
höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1
folgender Satz eingefügt:
„Wird für Rollstuhlfahrer
geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der
Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“
Die Ergänzung gilt
für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimme der FDP
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren):
Alternative I:
Der Rat beschließt
aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für
Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für
rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche
höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1
folgender Satz eingefügt:
„Wird für
Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut,
erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter
Wohnfläche.“
Die Ergänzung gilt
für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Alternative I:
Der Rat beschließt
aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für
Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes
Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr.
1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Wird für
Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut,
erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter
Wohnfläche.“
Die Ergänzung gilt
für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion -
zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Soziales und Senioren aus seiner Sitzung am 20.08.2015:
Der Rat beschließt
aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für
Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für
rollstuhlgerechtes Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche
höheren Zuschuss. In Nr. 1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1
folgender Satz eingefügt:
„Wird für Rollstuhlfahrer
geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut, erhöht sich der
Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.“
Die Ergänzung gilt
für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.