Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Beratung in den Ausschuss Umwelt und Grün, die Bezirksvertretung Lindenthal und in den Sportausschuss.


Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung,




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veranstaltung (Modell 2) durchzuführen;

 

 

Alternative:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss unterstützt die Erweiterungsabsichten des 1. FC Kölns am bestehenden Standort des RheinEnergieSportparks, Franz-Kremer-Allee in Köln-Sülz nicht. Entsprechend lehnt er die Einleitung des Verfahrens zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz– ab.



Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veranstaltung (Modell 2) durchzuführen;

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

12 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
5 Nein-Stimmen (4 Grüne, 1 Die Linke)
1 Enthaltung (1 CDU)

Nicht anwesend: Herr Weber-Baronowsky

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veranstaltung (Modell 2) durchzuführen;

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.