Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Beratung in den Ausschuss Umwelt und Grün, die Bezirksvertretung Lindenthal und in den Sportausschuss und bittet um Wiedervorlage.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt



Die weitere Beratung und die beiden Beschlussfassungen werden bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 09.11.2015 vertagt.

 


Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


RM Kron informiert über die bisherigen Beratungen der beiden Vorlagen. Zielsetzung ist, die Entscheidung über die Vorlagen im Stadtentwicklungsausschuss am 03.12.2015 herbeizuführen.

 

In Anschluss daran erläutert Herr Wolff als Vertreter des Stadtplanungsamtes die Zielsetzungen der Beschlussvorlagen. Neben den Beschlussvorschlägen (Einstieg in die Änderung des Flächennutzungsplanes/Aufstellung eines Bebauungsplanes) werden letztendlich die Ergebnisse der seit ca. einem Jahr andauernden intensiven Verhandlungen zwischen Stadtverwaltung (Frau Beigeordnete Dr.Klein / Herrn Beigeordneten Höing), Bezirksregierung Köln und 1.FC Köln (u.a. Planungsbüro Zimmermann) zu den Erweiterungsabsichten des 1.FC Köln (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Vereins durch Errichtung eines modernen Leistungszentrums sowie den Bau von drei neuen Trainingsplätzen plus vier öffentliche Kleinspielfelder) dargestellt. Das sehr umfangreiche Vorlagenpaket stellt dabei insbesondere die Projektplanung unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen des „Äußeren Grüngürtels“ sowie des „Regionalen Grünzuges“ dar. Hierbei sind bereits Vorgaben aus den Vorgespächen mit der Bezirksregierung Köln (u.a. Erläuterung von möglichen Alternativstandorten) mit eingeflossen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme von Flächen im „Äußeren Grüngürtel“ wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln davon abhängig gemacht, dass der Standort „Geißbockheim/Franz-Kremer-Stadion“ unabweisbar als Standort mit Vorzugsvariante zu behandeln ist. Abschließend weist Herr Wolff noch darauf hin, dass man erst am Anfang des dreistufigen Planungsverfahrens steht und sicherlich berechtigte Detailfragen zur Projektplanung zurzeit noch nicht abschließend beantwortet werden können.

 

Frau Dr. Klein unterstreicht die Ausführungen von Herrn Wolff und erklärt, dass die Verantwortlichen des 1.FC Köln sehr frühzeitig auf Verwaltung und Politik zugekommen sind und die Beratung der Stadt gesucht haben. Die Verhandlungen wurden auch mit Blick auf den sehr sensiblen Planungsbereich sehr behutsam und konstruktiv geführt. Die hieraus entwickelte und jetzt vorgelegte Planung wird von der Sportverwaltung mit Nachdruck unterstützt.

 

Im Anschluss daran beantwortet die Verwaltung im Zusammenhang mit TOP 5.1 ergänzende Fragestellungen von Herrn Schulte (Standortalternativen/Pachtkonditionen/Landschaftsschutz). Auf nochmalige Nachfrage zu den konkreten Pachtzahlungen erklärt Frau Dr. Klein, dass hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Aussage gemacht werden kann.

 

Im Anschluss an eine kurze Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Thelen, RM Breite, Herrn Schulte und Frau Dr. Klein wird der Bitte von RM Thelen, die Vorlagen wegen noch bestehendem Beratungsbedarf ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben, interfraktionell entsprochen.

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke der Flurstücksnummern 69 (teilweise) und 70 (teilweise), Flur 48, Gemarkung Köln-Efferen und Flurstücksnummern 46, Flur 47, Gemarkung Efferen —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, ein Leistungszentrum und drei weitere Trainingsplätze zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz — zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün, die Bezirksvertretung Lindenthal sowie der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Alternative:

 

keine Aufstellung eines Bebauungsplanes



Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke der Flurstücksnummern 69 (teilweise) und 70 (teilweise), Flur 48, Gemarkung Köln-Efferen und Flurstücksnummern 46, Flur 47, Gemarkung Efferen —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, ein Leistungszentrum und drei weitere Trainingsplätze zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz — zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün, die Bezirksvertretung Lindenthal sowie der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

12 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
5 Nein-Stimmen (4 Grüne, 1 Die Linke)
1 Enthaltung (1 CDU)

Nicht anwesend: Herr Weber-Baronowsky

 

Beschluss: geändert beschlossen


2. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.15)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:

 

1.    Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.

 

2.    Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.

 

3.    Es wird mit der Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.

 

4.    Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.

 

5.    Es wird ein Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.

 

6.    Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.

 

7.    Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.

 

Anschließend lässt Vorsitzende Gordes über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen:

 

3. (ergänzter) Beschluss: (Vorlage ergänzt um den Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke der Flurstücksnummern 69 (teilweise) und 70 (teilweise), Flur 48, Gemarkung Köln-Efferen und Flurstücksnummern 46, Flur 47, Gemarkung Efferen —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, ein Leistungszentrum und drei weitere Trainingsplätze zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz — zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:

 

1.    Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.

 

2.    Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.

 

3.    Es wird mit der Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.

 

4.    Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.

 

5.    Es wird ein Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.

 

6.    Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.

 

7.    Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.