Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung schlägt dem Rat der Stadt Köln vor, wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem
Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V.
(VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussvertrag ab 2015
abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre 2015
bis 2018 sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung und Entschuldung des
Vereins beitragen.
Die erforderliche
Aufwandsermächtigung in Höhe von 2.023.675 € ist im Haushaltsplan 2015 im
Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen)
veranschlagt. Die für die Jahre 2016 bis 2018 benötigten Haushaltsmittel in
Höhe von jeweils für 2016: 2.031.061 €, 2017: 2.041.898 € und 2018: 2.095.977 €
sind in der Haushaltsplananmeldung 2016 zu veranschlagen sowie für die Jahre
2017 bis 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem
Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V.
(VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussvertrag ab
2015 abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre
2015 bis 2018 sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung und Entschuldung des
Vereins beitragen.
Die erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 2.023.675 € ist im Haushaltsplan 2015 im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt. Die für die Jahre 2016 bis 2018 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von jeweils für 2016: 2.031.061 €, 2017: 2.041.898 € und 2018: 2.095.977 € sind in der Haushaltsplananmeldung 2016 zu veranschlagen sowie für die Jahre 2017 bis 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem
Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V.
(VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussvertrag ab
2015 abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre
2015 bis 2018 sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung und Entschuldung des
Vereins beitragen.
Die erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 2.023.675 € ist im Haushaltsplan 2015 im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt. Die für die Jahre 2016 bis 2018 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von jeweils für 2016: 2.031.061 €, 2017: 2.041.898 € und 2018: 2.095.977 € sind in der Haushaltsplananmeldung 2016 zu veranschlagen sowie für die Jahre 2017 bis 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.