Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: zurückgestellt
Die CDU-Fraktion merkt
an, dass die Beantwortung zu lange gedauert hat.
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen vertagt den TOP 7.1.1 bis zur nächsten Sitzung, unter der Maßgabe,
dass in der nächsten Sitzung die Vorlage durch die Fachverwaltung mündlich
erläutert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Kenntnis genommen
Die CDU Fraktion im
Rat der Stadt Köln hatte zur Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung am 24.11.2014 gebeten, die Frage zu beantworten, wie viele
Schülerinnen und Schüler auf Schulen in anderen Stadtbezirken (getrennt nach
Schulformen und Stadtbezirken) gehen.
Eine Reihe von
CDU-Fraktionen in den Bezirksvertretungen hat die Frage aufgegriffen und möchte
diese Informationen bezogen auf den „eigenen Stadtbezirk“ ebenfalls zu Kenntnis erhalten. Ergänzend
wird teilweise um Darstellung gebeten, wie viele in Köln wohnende Schülerinnen
und Schüler außerhalb der Stadtgrenzen eine Schule besuchen und wie viele
Schülerinnen und Schüler derzeit die Grundschulen besuchen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Seit dem Schuljahr
2013/14 erhält die Verwaltung in einem datenschutzrechtlich abgestimmten
Verfahren Schülerwohnortdaten von der überwiegenden Anzahl der städtischen
Schulen. Allerdings war die Datenqualität und -quantität der ersten Erhebung
noch nicht ausreichend, um diesen Jahrgang auswerten zu können. Leider konnten
auch zum Schuljahr 2014/15 noch nicht alle Schulen die gewünschten
Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus erfordern die gelieferten
Daten nach wie vor eine „händische“ Plausibilitätsprüfung. Die Qualität der
Daten ist im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 aber bereits deutlich besser. Die
Daten sollen vorrangig dazu genutzt werden, planerische Überlegungen (Stichwort
„Schülerströme“ einzelner Schulen und Stadtgebiete) zu stützen.
Bisher liegt mit
den Daten des Schuljahres 2014/15 ein Datensatz vor, der geeignet erscheint,
wohnortbezogene Analysen vorzunehmen. In den kommenden Jahren werden dann im
Rahmen einer Zeitreihenbetrachtung auch Veränderungen beschrieben werden
können.
Zur Verdeutlichung
der Auswertungssystematik der Wohnortdaten sei zunächst noch einmal die
Entwicklung der Schülerzahlen an den Kölner Schulen bezogen auf die
Eingangsklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dargestellt.
Bis zum Jahr
2009/10 gingen die Einschulungen in den Kölner Grundschulen aufgrund der
geringer werdenden Altersgruppe der Schulpflichtigen zurück. In den Schuljahren
2007/08, 2009/10 und 2011/12 war die Gruppe der Schulpflichtigen aufgrund der
Verschiebung des Stichtags zur Schulpflicht anlassbezogen[1] größer. Seit etwa 2010/11
wächst die Zahl der Einschulungen wieder konstant an. Aufgrund der weiterhin positiven
demografischen Entwicklung[2] wird
dieser Trend voraussichtlich auch zukünftig anhalten.
Um vier Jahre
zeitverzögert stieg auch die Zahl der Übergänge ins 5. Schuljahr deutlich an.
Dieser Trend wird sich angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung
in Köln weiter fortsetzen. Die Zahl der Übergänge ins 5. Schuljahr wird die
Grenze von 9.000 Schülerinnen und Schüler in Kürze überschreiten.
Bereits seit dem
Schuljahr 2013/14 und zuvor zum Schuljahr 2011/12 mussten an den Gymnasien
Mehrklassen gebildet werden und trotzdem konnten an vielen Gymnasien nicht alle
Erstwünsche der Schulwahl erfüllt werden, während dies in den Schuljahren
2009/10, 2010/11 und 2012/13 überwiegend möglich war. Zumindest in diesen
Jahren kann unterstellt werden, dass die Entscheidung über den Besuch einer
weiterführenden Schule in einem anderen Stadtbezirk als dem, in dem der Wohnort
liegt, oft auf freiwilliger Basis erfolgte. Zu einem Teil wird dies auch auf
die starken Jahrgänge zutreffen.
Die gewünschte
Übersicht über die Schülerzahlen (amtliche Schuldaten, Stichtag 15.10.2014) zum
Schuljahr 2014/15 an den einzelnen Grundschulen in Köln ist als Anlage 1
beigefügt.
Da der Wohnortdatensatz nicht
alle Schulen umfasst, ist ein Abgleich der absoluten Zahlen mit den Daten der
amtlichen Schulstatistik, die vorab dargestellt wurden und als Anlage beigefügt
sind, nicht zielführend!
Im Folgenden werden
die Eingangsklassen (1. und 5. Jahrgang) des Schuljahrs 2014/15 untersucht und
die Ergebnisse interpretiert. Die Ergebnisse der Auswertung stützen nachhaltig
die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, neue, zusätzliche Schulgrundstücke
möglichst nicht im Stadtbezirk Innenstadt zu erschließen, sondern in den
angrenzenden Stadtgebieten.
Interpretation der Wohnortdaten:
Bei der Betrachtung
der „Wanderbewegungen“ der in Köln wohnenden Schülerinnen und Schüler wird
zunächst eine Differenzierung zwischen dem Primar- und dem Sekundarbereich
vorgenommen.
Primarbereich
Die Eltern wählen
für ihre Kinder im Primarbereich nach der Devise „kurze Beine - kurze Wege“ in
der Regel die wohnortnächste Schule. Teilweise wird auch freiwillig ein
weiterer Schulweg in Kauf genommen. Stadtteil- oder Stadtbezirksgrenzen spielen
bei der (freiwilligen) Schulwahl nicht zwingend eine entscheidende Rolle. Oft
spielt bei der Schulwahlentscheidung auch der „Ruf“ einer Schule oder ihr
pädagogisches Profil eine Rolle. Beispielweise können hier reformpädagogisch
geprägte Schulprofile genannt werden, die einen Teil der Eltern veranlassen
könnten, weitere Wege in Kauf zu nehmen, um dieses „spezielle“ Angebot
wahrnehmen zu können, während andere Eltern, die in unmittelbarer Nachbarschaft
zur Schule leben, dieser Pädagogik ggf. eher kritisch gegenüber stehen und
daher eine weiter entfernte Grundschule für ihr Kind wählen.
Oft sind auch an
sogenannten Doppelstandorten (z.B. GGS und KGS an einem Standort) die
Schülergruppen je Schule vergleichsweise homogen zusammengesetzt, während der
Standort sich in einer Gesamtbetrachtung eher heterogen darstellt.
Grundsätzlich wird
die Verwaltung daher weiterhin die Schulentwicklungsplanung mit Blick auf die
regionale Versorgungsfunktion vornehmen. Eine zeitweise Mehr- oder
Mindernachfrage an einzelnen Schulen wird schulentwicklungsplanerisch nur
nachrichtlich erfasst, sofern diese Standorte grundsätzlich zur regionalen
Versorgung beitragen können.
Wenn in
Stadtbereichen die Versorgung mit Schulplätzen gefährdet ist, wird die
Verwaltung nach wohnortnahen Lösungen zur Bedarfsdeckung suchen. Auch sieht die
Verwaltung bereits einige Maßnahmen vor, um das wohnortnahe Angebot zu
verbessern bzw. zu schaffen.
Beispielhaft sei
hier genannt:
- Neubau eines Grundschulgebäudes bei
korrespondierender schulrechtlicher Errichtung einer neuen Grundschule in
Marienburg, da in Marienburg bisher keine Grundschule vorhanden ist.
- Errichtung eines Grundschulgebäudes am
Standort Thessaloniki-Allee in Kalk, um zusätzliche Grundschulplätze im
Stadtteil zu schaffen. Mit dieser Baumaßnahme soll insbesondere die
Wanderungsbewegung aus Kalk an die Grundschulen in Deutz und Buchforst
reduziert werden (teilweise verantwortlich für die dokumentierte
Wanderbewegung zwischen den Stadtbezirken Kalk und Innenstadt).
- Verselbständigung der Nebenstelle der
GGS Gilbachstraße in einem Schulneubau auf dem Gelände des Nippesbades.
Die bisher in Riehl untergebrachten Schülerinnen und Schüler der
Nebenstelle werden statistisch der Stammschule in der Neustadt/Nord
zugerechnet (teilweise verantwortlich für die dokumentierte Wanderbewegung
zwischen den Stadtbezirken Nippes und Innenstadt).
- Verselbständigung der Nebenstelle der
GGS Ferdinandstraße in einem Schulneubau auf dem Gelände Schulstraße in
Höhenberg. Die bisher dort untergebrachten Schülerinnen und Schüler der
Nebenstelle werden statistisch der Stammschule in der Mülheim zugerechnet
(teilweise verantwortlich für die dokumentierte Wanderbewegung zwischen
den Stadtbezirken Kalk und Mülheim).
- Verlagerung der GGS Lebensbaumweg aus
Heimersdorf nach Volkhoven/Weiler in einen Neubau mit einer Kapazität von
2 Zügen, da in Volkhoven/Weiler kein Grundschulstandort vorhanden ist.
Auch bei anderen
anlassbezogenen schulentwicklungsplanerischen Betrachtungen werden die
Wohnortdaten zukünftig stützend herangezogen. Eine Auswertung der
„Wanderbewegungen“ von Grundschülern im 1. Schuljahr zwischen Wohnort und
Grundschule ist als Anlage 2[3]
beigefügt.
Sekundarstufe I
Für die
Sekundarstufe I geben die Schülerwohnortdaten ebenfalls wichtige Hinweise über
die Wanderbewegungen der Schülerinnen und Schüler. In dieser Schulstufe stellen
neben dem regionalen Angebot allerdings verstärkt auch andere Faktoren wie
pädagogisches Angebot der Schule oder die Verkehrsanbindung zwischen Wohnort
und Schule Entscheidungskriterien bei der Schulwahl dar.
Dies ist so lange
unkritisch, wie ein ausreichendes Angebot an Schulplätzen besteht. Dies war in
den vergangenen Jahren in Bezug auf die festgelegte Aufnahmekapazität an den
Gymnasien und „traditionell“ an den Gesamtschulen nicht immer der Fall. Zwar
konnten allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern dies wünschten, ein
Gymnasialplatz angeboten werden, doch teilweise konnte weder die Erst- noch die
Zweitwunschschule berücksichtigt werden.
Auch zukünftig kann
es nicht immer gelingen, die Wunschschule zu ermöglichen, da diese aufgrund der
Standortgegebenheiten oft nicht entsprechend erweiterbar sind. Auch soll
vermieden werden, dass sich das Schulplatzangebot immer mehr im Stadtbezirk
Innenstadt konzentriert, wo derzeit ohnehin keine wirtschaftlich sinnvoll erschließbaren
Flächenreserven vorhanden oder erkennbar sind.
Ziel ist es,
Schulplätze in der gewünschten Schulform möglichst wohnortnah
anzubieten.
Als erste Grundlage
für solche Überlegungen dienen hauptsächlich die Informationen über die
bestehenden Schulstandorte (Kapazität) und die Anzahl der im Stadtbezirk
lebenden Kinder unter 6 Jahren, sowie das Übergangsverhalten von den
Grundschulen in die weiterführenden Schulen (sowohl quantitativ, als auch
regional betrachtet). Mit Vorliegen der Wohnortdaten können diese Informationen
ergänzt und unter einem zusätzlichen Aspekt betrachtet und bewertet werden. In
dieser vertieften Analyse muss auch der Verortung der betrachten Schule im
Stadtbezirk eine wesentliche Rolle zugerechnet werden. Manche bezirksübergreifenden
Wanderbewegungen können aufgrund der Wegebeziehungen zwischen Wohnort und
Schulstandort sogar sehr positiv bewertet werden.
Als Anlage 3 sind
die Auswertungen der Wanderbewegungen zwischen den Stadtbezirken dargestellt,
insgesamt und je Schulform. Von Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft liegen
grundsätzlich keine Wohnortdaten vor. Nicht auswertbare Adressen und auswertige
Schüler werden unter der Herkunft „sonstige“ erfasst.
Lesehinweise:
Erläuterungen / Nützliches zur
Interpretation der Daten:
Als Anlage 4 ist
ein sog. Intelligentes PDF (nicht als Umdruck, ausschließlich als Datei zu
verwenden) beigefügt, in dem die Standorte aller Schulformen sowie die
Bezeichnungen optional angezeigt bzw. ausgeblendet werden können.
Nutzungshinweise
für PDF:
Hauptschulen: In den Stadtbezirken Innenstadt (Altstadt/Süd) und
Rodenkirchen (Rodenkirchen) gibt es jeweils nur noch eine Hauptschule, im
Stadtbezirk Lindenthal nur noch die auslaufende Martin-Luther-King-Schule
(Weiden), die u.a. 2014/15 keine Eingangsklasse bilden konnte.
Realschulen: Im
Schuljahr 2014/15 hat im Stadtbezirk Innenstadt nur die Realschule Im Hasenthal
(Deutz) Eingangsklassen im 5. Schuljahr gebildet. Die Verkehrsbeziehungen zu
den benachbarten Stadtteilen in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim sind sehr
gut. Schülerinnen und Schüler aus den linksrheinischen Stadtteilen des
Stadtbezirks Innenstadt wählen in der Regel Realschulen in den vergleichbar gut
erreichbaren Stadtbezirken Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes. Auch für
Wohnbereiche in den Stadtbezirken Lindenthal, Kalk, Porz und Mülheim liegt die
Vermutung nahe, dass aufgrund der Wegebeziehungen zwischen Wohn- und möglichem
Standort (Wohnortnähe) der Realschule eine Schule in einem Nachbarstadtbezirk
gewählt wurde.
Gesamtschulen: Aufgrund der noch verhältnismäßig geringen Anzahl an
Gesamtschulen in Köln werden zwangsweise noch Stadtbezirksgrenzen
überschritten. Ziel sollte es nach Möglichkeit sein, durch geschickte Standortwahl
für neue Schulen, so kurze Schulwege wie möglich zu erreichen. Die Standortwahl
steht jedoch unter der maßgeblichen Prämisse, dass überhaupt geeignete
Grundstück für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung gefunden werden.
Gymnasien: Traditionell pendelt eine sehr hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern in die Innenstadt, um dort ein Gymnasium zu besuchen. Gleichzeitig besteht seit je her im Stadtbezirk Innenstadt eine sehr hohe Kapazität an Gymnasialplätzen, allerdings auf sich durch Erweiterungen immer weiter „verkleinernden“ Schulgrundstücken. Ziel muss es sein, diesen Trend anzuhalten und Gymnasialkapazitäten (bedarfsgerecht) dort zu schaffen, wo die Schülerinnen und Schüler wohnen. Das Vorgehen muss analog der Gesamtschulen erfolgen.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Hölzer erläutert
insbesondere die Systematik der Tabellen und beantwortet die Fragen der
Bezirksvertretung Rodenkirchen.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis
und dankt Herrn Hölzer für seine Ausführungen. Die Bezirksvertretung unterstreicht die
Notwendigkeit der Fortschreibung der erarbeiteten Statistik und bringt ihre
Hoffnung zum Ausdruck zukünftig über die weitere Entwicklung informiert zu
werden.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen