Beschluss: zurückgestellt


Die CDU-Fraktion merkt an, dass die Beantwortung zu lange gedauert hat.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 7.1.1 bis zur nächsten Sitzung, unter der Maßgabe, dass in der nächsten Sitzung die Vorlage durch die Fachverwaltung mündlich erläutert wird.

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln hatte zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 24.11.2014 gebeten, die Frage zu beantworten, wie viele Schülerinnen und Schüler auf Schulen in anderen Stadtbezirken (getrennt nach Schulformen und Stadtbezirken) gehen.

 

Eine Reihe von CDU-Fraktionen in den Bezirksvertretungen hat die Frage aufgegriffen und möchte diese Informationen bezogen auf den „eigenen Stadtbezirk“  ebenfalls zu Kenntnis erhalten. Ergänzend wird teilweise um Darstellung gebeten, wie viele in Köln wohnende Schülerinnen und Schüler außerhalb der Stadtgrenzen eine Schule besuchen und wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit die Grundschulen besuchen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit dem Schuljahr 2013/14 erhält die Verwaltung in einem datenschutzrechtlich abgestimmten Verfahren Schülerwohnortdaten von der überwiegenden Anzahl der städtischen Schulen. Allerdings war die Datenqualität und -quantität der ersten Erhebung noch nicht ausreichend, um diesen Jahrgang auswerten zu können. Leider konnten auch zum Schuljahr 2014/15 noch nicht alle Schulen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus erfordern die gelieferten Daten nach wie vor eine „händische“ Plausibilitätsprüfung. Die Qualität der Daten ist im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 aber bereits deutlich besser. Die Daten sollen vorrangig dazu genutzt werden, planerische Überlegungen (Stichwort „Schülerströme“ einzelner Schulen und Stadtgebiete) zu stützen.

 

Bisher liegt mit den Daten des Schuljahres 2014/15 ein Datensatz vor, der geeignet erscheint, wohnortbezogene Analysen vorzunehmen. In den kommenden Jahren werden dann im Rahmen einer Zeitreihenbetrachtung auch Veränderungen beschrieben werden können.

 

Zur Verdeutlichung der Auswertungssystematik der Wohnortdaten sei zunächst noch einmal die Entwicklung der Schülerzahlen an den Kölner Schulen bezogen auf die Eingangsklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dargestellt.

 

Bis zum Jahr 2009/10 gingen die Einschulungen in den Kölner Grundschulen aufgrund der geringer werdenden Altersgruppe der Schulpflichtigen zurück. In den Schuljahren 2007/08, 2009/10 und 2011/12 war die Gruppe der Schulpflichtigen aufgrund der Verschiebung des Stichtags zur Schulpflicht anlassbezogen[1] größer. Seit etwa 2010/11 wächst die Zahl der Einschulungen wieder konstant an. Aufgrund der weiterhin positiven demografischen Entwicklung[2] wird dieser Trend voraussichtlich auch zukünftig anhalten.

 

 

Um vier Jahre zeitverzögert stieg auch die Zahl der Übergänge ins 5. Schuljahr deutlich an. Dieser Trend wird sich angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung in Köln weiter fortsetzen. Die Zahl der Übergänge ins 5. Schuljahr wird die Grenze von 9.000 Schülerinnen und Schüler in Kürze überschreiten.

 

 

Bereits seit dem Schuljahr 2013/14 und zuvor zum Schuljahr 2011/12 mussten an den Gymnasien Mehrklassen gebildet werden und trotzdem konnten an vielen Gymnasien nicht alle Erstwünsche der Schulwahl erfüllt werden, während dies in den Schuljahren 2009/10, 2010/11 und 2012/13 überwiegend möglich war. Zumindest in diesen Jahren kann unterstellt werden, dass die Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schule in einem anderen Stadtbezirk als dem, in dem der Wohnort liegt, oft auf freiwilliger Basis erfolgte. Zu einem Teil wird dies auch auf die starken Jahrgänge zutreffen.

 

Die gewünschte Übersicht über die Schülerzahlen (amtliche Schuldaten, Stichtag 15.10.2014) zum Schuljahr 2014/15 an den einzelnen Grundschulen in Köln ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Da der Wohnortdatensatz nicht alle Schulen umfasst, ist ein Abgleich der absoluten Zahlen mit den Daten der amtlichen Schulstatistik, die vorab dargestellt wurden und als Anlage beigefügt sind, nicht zielführend!

 

Im Folgenden werden die Eingangsklassen (1. und 5. Jahrgang) des Schuljahrs 2014/15 untersucht und die Ergebnisse interpretiert. Die Ergebnisse der Auswertung stützen nachhaltig die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, neue, zusätzliche Schulgrundstücke möglichst nicht im Stadtbezirk Innenstadt zu erschließen, sondern in den angrenzenden Stadtgebieten.

 

Interpretation der Wohnortdaten:

 

Bei der Betrachtung der „Wanderbewegungen“ der in Köln wohnenden Schülerinnen und Schüler wird zunächst eine Differenzierung zwischen dem Primar- und dem Sekundarbereich vorgenommen.

 

Primarbereich

Die Eltern wählen für ihre Kinder im Primarbereich nach der Devise „kurze Beine - kurze Wege“ in der Regel die wohnortnächste Schule. Teilweise wird auch freiwillig ein weiterer Schulweg in Kauf genommen. Stadtteil- oder Stadtbezirksgrenzen spielen bei der (freiwilligen) Schulwahl nicht zwingend eine entscheidende Rolle. Oft spielt bei der Schulwahlentscheidung auch der „Ruf“ einer Schule oder ihr pädagogisches Profil eine Rolle. Beispielweise können hier reformpädagogisch geprägte Schulprofile genannt werden, die einen Teil der Eltern veranlassen könnten, weitere Wege in Kauf zu nehmen, um dieses „spezielle“ Angebot wahrnehmen zu können, während andere Eltern, die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schule leben, dieser Pädagogik ggf. eher kritisch gegenüber stehen und daher eine weiter entfernte Grundschule für ihr Kind wählen.

 

Oft sind auch an sogenannten Doppelstandorten (z.B. GGS und KGS an einem Standort) die Schülergruppen je Schule vergleichsweise homogen zusammengesetzt, während der Standort sich in einer Gesamtbetrachtung eher heterogen darstellt.

Grundsätzlich wird die Verwaltung daher weiterhin die Schulentwicklungsplanung mit Blick auf die regionale Versorgungsfunktion vornehmen. Eine zeitweise Mehr- oder Mindernachfrage an einzelnen Schulen wird schulentwicklungsplanerisch nur nachrichtlich erfasst, sofern diese Standorte grundsätzlich zur regionalen Versorgung beitragen können.

Wenn in Stadtbereichen die Versorgung mit Schulplätzen gefährdet ist, wird die Verwaltung nach wohnortnahen Lösungen zur Bedarfsdeckung suchen. Auch sieht die Verwaltung bereits einige Maßnahmen vor, um das wohnortnahe Angebot zu verbessern bzw. zu schaffen.

Beispielhaft sei hier genannt:

 

  • Neubau eines Grundschulgebäudes bei korrespondierender schulrechtlicher Errichtung einer neuen Grundschule in Marienburg, da in Marienburg bisher keine Grundschule vorhanden ist.
  • Errichtung eines Grundschulgebäudes am Standort Thessaloniki-Allee in Kalk, um zusätzliche Grundschulplätze im Stadtteil zu schaffen. Mit dieser Baumaßnahme soll insbesondere die Wanderungsbewegung aus Kalk an die Grundschulen in Deutz und Buchforst reduziert werden (teilweise verantwortlich für die dokumentierte Wanderbewegung zwischen den Stadtbezirken Kalk und Innenstadt).
  • Verselbständigung der Nebenstelle der GGS Gilbachstraße in einem Schulneubau auf dem Gelände des Nippesbades. Die bisher in Riehl untergebrachten Schülerinnen und Schüler der Nebenstelle werden statistisch der Stammschule in der Neustadt/Nord zugerechnet (teilweise verantwortlich für die dokumentierte Wanderbewegung zwischen den Stadtbezirken Nippes und Innenstadt).
  • Verselbständigung der Nebenstelle der GGS Ferdinandstraße in einem Schulneubau auf dem Gelände Schulstraße in Höhenberg. Die bisher dort untergebrachten Schülerinnen und Schüler der Nebenstelle werden statistisch der Stammschule in der Mülheim zugerechnet (teilweise verantwortlich für die dokumentierte Wanderbewegung zwischen den Stadtbezirken Kalk und Mülheim).
  • Verlagerung der GGS Lebensbaumweg aus Heimersdorf nach Volkhoven/Weiler in einen Neubau mit einer Kapazität von 2 Zügen, da in Volkhoven/Weiler kein Grundschulstandort vorhanden ist.

 

Auch bei anderen anlassbezogenen schulentwicklungsplanerischen Betrachtungen werden die Wohnortdaten zukünftig stützend herangezogen. Eine Auswertung der „Wanderbewegungen“ von Grundschülern im 1. Schuljahr zwischen Wohnort und Grundschule ist als Anlage 2[3] beigefügt.

 

Sekundarstufe I

Für die Sekundarstufe I geben die Schülerwohnortdaten ebenfalls wichtige Hinweise über die Wanderbewegungen der Schülerinnen und Schüler. In dieser Schulstufe stellen neben dem regionalen Angebot allerdings verstärkt auch andere Faktoren wie pädagogisches Angebot der Schule oder die Verkehrsanbindung zwischen Wohnort und Schule Entscheidungskriterien bei der Schulwahl dar.

 

Dies ist so lange unkritisch, wie ein ausreichendes Angebot an Schulplätzen besteht. Dies war in den vergangenen Jahren in Bezug auf die festgelegte Aufnahmekapazität an den Gymnasien und „traditionell“ an den Gesamtschulen nicht immer der Fall. Zwar konnten allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern dies wünschten, ein Gymnasialplatz angeboten werden, doch teilweise konnte weder die Erst- noch die Zweitwunschschule berücksichtigt werden.

Auch zukünftig kann es nicht immer gelingen, die Wunschschule zu ermöglichen, da diese aufgrund der Standortgegebenheiten oft nicht entsprechend erweiterbar sind. Auch soll vermieden werden, dass sich das Schulplatzangebot immer mehr im Stadtbezirk Innenstadt konzentriert, wo derzeit ohnehin keine wirtschaftlich sinnvoll erschließbaren Flächenreserven vorhanden oder erkennbar sind.

 

Ziel ist es, Schulplätze in der gewünschten Schulform möglichst wohnortnah anzubieten.

Als erste Grundlage für solche Überlegungen dienen hauptsächlich die Informationen über die bestehenden Schulstandorte (Kapazität) und die Anzahl der im Stadtbezirk lebenden Kinder unter 6 Jahren, sowie das Übergangsverhalten von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen (sowohl quantitativ, als auch regional betrachtet). Mit Vorliegen der Wohnortdaten können diese Informationen ergänzt und unter einem zusätzlichen Aspekt betrachtet und bewertet werden. In dieser vertieften Analyse muss auch der Verortung der betrachten Schule im Stadtbezirk eine wesentliche Rolle zugerechnet werden. Manche bezirksübergreifenden Wanderbewegungen können aufgrund der Wegebeziehungen zwischen Wohnort und Schulstandort sogar sehr positiv bewertet werden.

 

Als Anlage 3 sind die Auswertungen der Wanderbewegungen zwischen den Stadtbezirken dargestellt, insgesamt und je Schulform. Von Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft liegen grundsätzlich keine Wohnortdaten vor. Nicht auswertbare Adressen und auswertige Schüler werden unter der Herkunft „sonstige“ erfasst.

 

 

Lesehinweise:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen / Nützliches zur Interpretation der Daten:

Als Anlage 4 ist ein sog. Intelligentes PDF (nicht als Umdruck, ausschließlich als Datei zu verwenden) beigefügt, in dem die Standorte aller Schulformen sowie die Bezeichnungen optional angezeigt bzw. ausgeblendet werden können.

 

Nutzungshinweise für PDF:

 

 

 

Hauptschulen:        In den Stadtbezirken Innenstadt (Altstadt/Süd) und Rodenkirchen (Rodenkirchen) gibt es jeweils nur noch eine Hauptschule, im Stadtbezirk Lindenthal nur noch die auslaufende Martin-Luther-King-Schule (Weiden), die u.a. 2014/15 keine Eingangsklasse bilden konnte.

 

Realschulen:          Im Schuljahr 2014/15 hat im Stadtbezirk Innenstadt nur die Realschule Im Hasenthal (Deutz) Eingangsklassen im 5. Schuljahr gebildet. Die Verkehrsbeziehungen zu den benachbarten Stadtteilen in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim sind sehr gut. Schülerinnen und Schüler aus den linksrheinischen Stadtteilen des Stadtbezirks Innenstadt wählen in der Regel Realschulen in den vergleichbar gut erreichbaren Stadtbezirken Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes. Auch für Wohnbereiche in den Stadtbezirken Lindenthal, Kalk, Porz und Mülheim liegt die Vermutung nahe, dass aufgrund der Wegebeziehungen zwischen Wohn- und möglichem Standort (Wohnortnähe) der Realschule eine Schule in einem Nachbarstadtbezirk gewählt wurde.

 

Gesamtschulen:    Aufgrund der noch verhältnismäßig geringen Anzahl an Gesamtschulen in Köln werden zwangsweise noch Stadtbezirksgrenzen überschritten. Ziel sollte es nach Möglichkeit sein, durch geschickte Standortwahl für neue Schulen, so kurze Schulwege wie möglich zu erreichen. Die Standortwahl steht jedoch unter der maßgeblichen Prämisse, dass überhaupt geeignete Grundstück für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung gefunden werden.

 

Gymnasien:           Traditionell pendelt eine sehr hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern in die Innenstadt, um dort ein Gymnasium zu besuchen. Gleichzeitig besteht seit je her im Stadtbezirk Innenstadt eine sehr hohe Kapazität an Gymnasialplätzen, allerdings auf sich durch Erweiterungen immer weiter „verkleinernden“ Schulgrundstücken. Ziel muss es sein, diesen Trend anzuhalten und Gymnasialkapazitäten (bedarfsgerecht) dort zu schaffen, wo die Schülerinnen und Schüler wohnen. Das Vorgehen muss analog der Gesamtschulen erfolgen.

 



[1] Stichtage zur Einschulung: bis Schuljahr 2006/07: 30. Juni, Schuljahr 2008/09: 31. Juli, Schuljahr 2009/10: 31. Juli, Schuljahr 2010/11: 31 August, ab Schuljahr 2011/12: 30. September

[2] Einwohnerprognose IT-NRW 2015 und Einwohnerprognose Stadt Köln 2015

[3] Lesehinweise siehe Sekundarstufe I

Beschluss: Kenntnis genommen


Herr Hölzer erläutert insbesondere die Systematik der Tabellen und beantwortet die Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis und dankt Herrn Hölzer für seine Ausführungen. Die Bezirksvertretung unterstreicht die Notwendigkeit der Fortschreibung der erarbeiteten Statistik und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck zukünftig über die weitere Entwicklung informiert zu werden.