Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden Beschuss zu fassen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je Stadtbezirk
für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen grundsätzlich nach den folgenden Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
-
Nachhaltigkeit
der Maßnahme
-
Die
Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann
erfolgen durch:
o
Aufwertung
o
Verbesserung
der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o
Verbesserung
der Pflege und Unterhaltung
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten
Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
-
Baumersatz-
und Neupflanzungen
-
Verbesserung
der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie
Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
-
Pflege
und Bepflanzung von Baumscheiben
-
Neubepflanzung
von Beeten
-
Begrünung
von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
-
Aufstellung
von Trimm-Dich-Geräten
-
Unterhaltung
und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung
von Spiel- und Sportgeräten
-
Anlage
von Boule-Flächen
-
Bänke
in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und
Zusatzbeschaffungen)
-
Sanierung
und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
-
Schutzmaßnahmen
gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler
vertagt die Beschlussfassung über diese Beschlussvorlage in die nächste
Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele lässt über den um das Wort „grundsätzlich“ ergänzten Beschlussvorschlag
abstimmen:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen grundsätzlich nach den folgenden Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht
anwesend: Frau Bussmann).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen
in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen grundsätzlich nach den folgenden Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Fassadenbegrünung
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen
Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
- Anlage von Brunnen
- Künstlerische Gestaltung von Fassaden
und Bauwerken
- Begrünung von Häusern
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im
Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je
Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden
Kriterien verwenden können:
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Die Maßnahme muss zu einer
Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und
Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und
Unterhaltung
-
Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
Zur besseren Orientierung sind mögliche
Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:
- Baumersatz- und Neupflanzungen
- Verbesserung der Gestaltung von
Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B.
Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln)
- Pflege und Bepflanzung von
Baumscheiben
- Neubepflanzung von Beeten
- Begrünung von
Verkehrsinseln/Kreisverkehren
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel-
und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Anlage von Boule-Flächen
- Bänke in Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaffungen)
- Sanierung und Instandsetzung von
Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen)
- Ergänzung von Hinweis- und
Wegebeschilderungen in Grünanlagen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt