Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
(1) Die
Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von
Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld gebeten, das im Jahr 2009
beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin
heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:
Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen
werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung
heißt das:
· die Schaffung von Spiel- und
Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Beeinträchtigungen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden,
· die Beteiligung aller Kinder und
Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor
Ort, ohne jede Einschränkung.
Die
gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame
Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass
möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz
erfüllen.
·
Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen
werden die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung
und Gestaltung berücksichtigt.
·
Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und
ihre Eltern in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.
·
In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein
barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.
· Bei den Eigentümern und
Bauherren privater Spielplätze wird für eine barrierefreie Gestaltung
geworben.
(2) Die
BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und
Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung
bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher
barrierefrei gestaltet wurde und wenn ja, welcher.
(3) Die
Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und
Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV
jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen
Kosten, umgesetzt wird.
(4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und
Bolzplätzen sollte die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die
Planungen mit einbezogen werden.
(5) Vorrangig
und exemplarisch ist der Spielplatz am Bürgerzentrum Ehrenfeld nach dem
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik zeitnah umzugestalten. Der
barrierefreie Zugang zu Sanitäranlagen wie auch seine gute Erreichbarkeit
aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil prädestinieren ihn dafür.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.