Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
1.)
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im
gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen
Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016
entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige
Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse)
anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der
Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.)
„Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im
gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen
Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe
5 zum 01.08.2016.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016
entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige
Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse)
anzuordnen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.)
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im
gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen
Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016
entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige
Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse)
anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.)
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im
gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen
Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016
entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung
gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.