Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

 

1.)   Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.

 

2.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016 entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

3.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.)   „Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.

2.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016 entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.

3.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.)   Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.

 

2.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016 entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

3.)   Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.

 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016 entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.