Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden kann.

 

Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:

0,5 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)

0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)

1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S 12 TVÖD

 

Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

 

Durch die Öffnung der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€ reduzieren wird.

 

Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden kann.

Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:

0,5 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)

0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)

1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S 12 TVÖD

Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

Durch die Öffnung der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€ reduzieren wird.

Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden kann.

 

Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:

0,5 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)

0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)

1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S 12 TVÖD

 

Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

 

Durch die Öffnung der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€ reduzieren wird.

 

Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden kann.

 

Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:

0,5 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)

0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)

1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S 12 TVÖD

 

Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

 

Durch die Öffnung der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€ reduzieren wird.

 

Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden kann.

 

Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:

0,5 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)

1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)

0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)

1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S 12 TVÖD

 

Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

 

Durch die Öffnung der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€ reduzieren wird.

 

Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.