Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006
mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete)
kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Zur Gewährleistung
der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer
Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr.
III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V
b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr.
VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/
-pädagoge S 12 TVÖD
Da die
Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird
unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu
ermöglichen.
Durch die Öffnung
der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd.
492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber
stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v.
88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden
Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des
Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß
dem ständig wachsenden Bedarf. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der
seitens des Bundes beabsichtigten Öffnung der Integrationskurse für
Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete) kurzfristig Rechnung getragen werden
kann.
Zur Gewährleistung der
Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer Mitarbeiter
VGr. II,
FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT
(EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a
BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr.
1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S
12 TVÖD
Da die Stellenbesetzung vor
Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine
verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Durch die Öffnung der Integrationskurse
werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,- € im
Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die
teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der
sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit
der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete)
kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Zur Gewährleistung der
Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer Mitarbeiter
VGr. II,
FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT
(EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a
BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr.
1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S
12 TVÖD
Da die Stellenbesetzung vor
Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine
verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Durch die Öffnung der
Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,-
€ im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die
teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der
sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden
Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit
der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete)
kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Zur Gewährleistung der
Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer Mitarbeiter
VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. III/II, FGr.
1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a
BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr.
1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S
12 TVÖD
Da die Stellenbesetzung vor
Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine verwaltungsinterne
Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Durch die Öffnung der
Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd.
492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber
stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v.
88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden
Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006 mit
der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete)
kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Zur Gewährleistung der
Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer Mitarbeiter
VGr. II,
FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a/1e BAT
(EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V b, FGr.1a
BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr. VI b, FGr.
1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/ -pädagoge S
12 TVÖD
Da die Stellenbesetzung vor
Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird unterjährig eine
verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Durch die Öffnung der
Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd. 492.500,-
€ im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen die
teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v. 88.260,- €, der
sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden
Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.