Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung: Die vor Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgeteilte Beschlussvorlage liegt der Niederschrift nochmals als Anlage 2 bei. 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Wirges über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

(6)       Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf dem Heliosgelände eine Kita eingerichtet werden kann, um eine Bildungslandschaft Helios in Ergänzung der inklusiven Universitätsschule zu entwickeln.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

Wenn durch Investoren keine Kindergartentagesplätze entstehen, soll die Stadt als Bauherr auftreten und eine entsprechende Umsetzung ermöglichen.

Die Auswirkungen der Unterdeckung sollen ausgeglichen werden, eine entsprechende Planung soll der Bezirksvertretung vorgelegt werden.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Thiele lässt über die Ergänzung in Ziffer 3 und über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.

 

Abschließend stellt Bezirksbürgermeister Thiele den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

Beim bedarfsgerechten Ausbau sind die Stadtteile Niehl und Bilderstöckchen zu berücksichtigen und dem Niveau der anderen Stadtteile anzupassen.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der Fraktion die Linke einstimmig zugestimmt.

 

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.

 

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Abschließend stellt der Vorsitzende den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zugestimmt.

 


Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss
(Änderungen unterstrichen):

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)  Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Prüfung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
Dazu beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein, welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der Rat entsprechende Beschlüsse fassen.


(3)  Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)  Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)  Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.






Abstimmungsergebnis:

  • 13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         Enthaltungen: FDP-Fraktion (1)

·         keine Gegenstimmen

Einstimmig zugestimmt.


Anmerkungen:

Herr Herkenhoener und seine Vertreterin Frau Braun (BDKJ) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein, welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der Rat entsprechende Beschlüsse fassen.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke

Beschluss: geändert beschlossen


I. Beschlüsse gemäß Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 21.06.2016:

 

I.1: Beschluss gemäß Ziffer 1:

 

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

 

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

 

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

 

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

 

 

I.2: Beschluss gemäß Ziffer 2:

 

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

I.3: Beschluss gemäß Ziffer 3:

 

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein, welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der Rat entsprechende Beschlüsse fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

I.4: Beschluss gemäß Ziffer 4:

 

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

I.5: Beschluss gemäß Ziffer 5:

 

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II. Gesamtabstimmung:

 

(1)        Vor dem Hintergrund, dass

 

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

 

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

 

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

 

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

 

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein, welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der Rat entsprechende Beschlüsse fassen.

 

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

 

(5)     Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

__________

Anmerkung:

 

Gemäß Antrag von Ratsmitglied Kockerbeck erfolgte getrennte Abstimmung über die einzelnen Ziffern des Beschlusses.