Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen:
SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische
NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im
Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Die vor
Sitzungsbeginn als Tischvorlage
ausgeteilte Beschlussvorlage liegt der Niederschrift nochmals als Anlage 2 bei.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird.
[Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt
ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in
2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte
Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der
Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer
Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des
Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“
eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den
Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen
außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere,
um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe
gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher
regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Wirges über den ergänzten
Beschlussvorschlag abstimmen.
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die Umsetzung
von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
(6) Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf dem Heliosgelände eine Kita
eingerichtet werden kann, um eine Bildungslandschaft Helios in Ergänzung der
inklusiven Universitätsschule zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung
für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote
von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser
Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die Umsetzung
von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben,
verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote
von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres
2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine
Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren.
Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin
eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu
können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Wenn
durch Investoren keine Kindergartentagesplätze entstehen, soll die Stadt als
Bauherr auftreten und eine entsprechende Umsetzung ermöglichen.
Die
Auswirkungen der Unterdeckung sollen ausgeglichen werden, eine entsprechende
Planung soll der Bezirksvertretung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele lässt über die Ergänzung in Ziffer 3 und über die einzelnen Punkte des
Beschlussvorschlages getrennt abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den
weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für
sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten
Ausbaustand zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIELINKE. zugestimmt.
Abschließend stellt Bezirksbürgermeister Thiele den gesamten Beschlussvorschlag
zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den
weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung
handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten
Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten
ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung
für sich, wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten
Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den
weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
Beim
bedarfsgerechten Ausbau sind die Stadtteile Niehl und Bilderstöckchen zu
berücksichtigen und dem Niveau der anderen Stadtteile anzupassen.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche
Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten
und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote
von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres
2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine
Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren.
Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin
eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Vor dem Hintergrund, dass
·
der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den
Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/
Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu
allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der
neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter
stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025
ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und
rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine
leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige
und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer
Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres
2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine
Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren.
Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin
eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu
können.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktion die Linke einstimmig zugestimmt.
(2) Der Rat erkennt an, dass es
sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und
beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der
Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten
ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.
(3) Der Rat beauftragt die
Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und
den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie
bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(4) Der Rat beauftragt die
Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung
des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und
insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(5) Die Umsetzung von Maßnahmen
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird
beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau
der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben,
verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Abschließend stellt der Vorsitzende den gesamten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Vor dem Hintergrund, dass
·
der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den
Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/
Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu
allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der
neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800
weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025
ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und
rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine
leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige
und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer
Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des
Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“
eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den
Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen
außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere,
um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe
gewährleisten zu können.
(2) Der Rat erkennt an, dass es
sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und
beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der
Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten
ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3) Der Rat beauftragt die
Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss
und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich,
wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu
berichten.
(4) Der Rat beauftragt die
Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung
des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und
insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme
zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine
erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.
(5) Die Umsetzung von Maßnahmen
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt,
die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig
in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter
Beschluss
(Änderungen unterstrichen):
(1)
Vor
dem Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die
Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen
städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter
stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025
ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und
rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine
leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige
und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung
für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote
von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser
Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2) Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei
um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die
Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft
nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu
erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Prüfung
des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
Dazu beruft die Verwaltung eine Anhörung zum
Kitaausbau noch in diesem Jahr ein, welche unter Beteiligung aller relevanten
Akteure der Stadt einschließlich von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke,
der Eltern, der großen Träger und Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der
(Erziehungs-)Wissenschaft sowie der politischen Parteien die Anforderungen und
Herausforderungen des Kitaausbaus für Köln unter quantitativen und qualitativen
Gesichtspunkten erörtert. Ziel des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer
passgenauen Bedarfsdeckung zu beraten und Zielsetzungen wie nächste
Handlungsschritte abzustecken. Die Ergebnisse sollen in den weiteren
Planungsprozess eingebracht werden und der Rat entsprechende Beschlüsse fassen.
(3) Der Rat beauftragt die Verwaltung
weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den
erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4) Der Rat beauftragt die Verwaltung
außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des
Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und
insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5) Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt
nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die
stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig
in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
- 13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3),
CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische
NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1),
Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
Enthaltungen: FDP-Fraktion (1)
·
keine Gegenstimmen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Herr Herkenhoener und seine Vertreterin Frau
Braun (BDKJ) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung
dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und
festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher
regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu
beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein,
welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von
Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und
Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der
politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus
für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel
des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu
beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die
Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der
Rat entsprechende Beschlüsse fassen.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die Umsetzung
von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke
Beschluss: geändert beschlossen
I. Beschlüsse gemäß
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 21.06.2016:
I.1: Beschluss gemäß Ziffer 1:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird.
[Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt
ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in
2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte
Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem
ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von
institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum
Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem
„Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in
den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen
außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere,
um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe
gewährleisten zu können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
I.2: Beschluss gemäß Ziffer 2:
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung
von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen,
die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung
dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und
festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
I.3: Beschluss gemäß Ziffer 3:
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher
regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu
beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein,
welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von
Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und
Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der
politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus
für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel
des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu
beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die
Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der
Rat entsprechende Beschlüsse fassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
I.4: Beschluss gemäß Ziffer 4:
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
I.5: Beschluss gemäß Ziffer 5:
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Gesamtabstimmung:
(1)
Vor dem Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird.
[Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt
ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in
2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte
Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem
ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von
institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum
Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem
„Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in
den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen
außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere,
um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe
gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung
von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen,
die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Prüfung (statt: „Beachtung“) des unter Punkt 4 in der Begründung
dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und
festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher
regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten. Dazu
beruft die Verwaltung eine Anhörung zum Kitaausbau noch in diesem Jahr ein,
welche unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadt einschließlich von
Vertreter*innen der Bezirke, der Eltern, der großen Träger und
Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der (Erziehungs-)Wissenschaft sowie der
politischen Parteien die Anforderungen und Herausforderungen des Kitaausbaus
für Köln unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten erörtert. Ziel
des eintägigen Symposiums ist es, Wege zu einer passgenauen Bedarfsdeckung zu
beraten und Zielsetzungen wie nächste Handlungsschritte abzustecken. Die
Ergebnisse sollen in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden und der
Rat entsprechende Beschlüsse fassen.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5) Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
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Anmerkung:
Gemäß Antrag von Ratsmitglied Kockerbeck erfolgte getrennte Abstimmung über die einzelnen Ziffern des Beschlusses.