Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2011 zur Kenntnis und beschließt nach
eingehender Beratung:
-
Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im
Sinne von § 101 GO NRW.
-
Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2011 und die Entlastung des Oberbürgermeisters / der
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
-
Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der
Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
2.
Der Rat beschließt:
-
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2011 wird festgestellt.
-
Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin
wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.
-
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.125.182,65 €
wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
-
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die
weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im
Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2011 wird festgestellt.
- Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.125.182,65 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
- Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2011 wird festgestellt.
- Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.125.182,65 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
- Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe pro Köln zugestimmt.