Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 75489/03 (7448 Sb/03) für das Gebiet zwischen dem Bensberger Marktweg, dem Dellbrücker Mauspfad, einem Fuß- und Radweg südlich eines Schulgrundstückes, einer circa 700 m² großen Dreiecksfläche nördlich des Fuß- und Radweges zwischen Schulgrundstück und Grafenmühlenweg und dem Grafenmühlenweg in Köln-Dellbrück —Arbeitstitel: Moitzfeldstraße in Köln-Dellbrück— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.