Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 74399/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet, welches im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie durch die Glashütten- und Friedrichstraße, im Süden durch die Philipp-Reis-Straße und im Westen durch die KVB-Trasse —Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 74399/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet, welches im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie durch die Glashütten- und Friedrichstraße, im Süden durch die Philipp-Reis-Straße und im Westen durch die KVB-Trasse —Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Geschoben in die nächste Sitzung.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 74399/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet, welches im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie durch die Glashütten- und Friedrichstraße, im Süden durch die Philipp-Reis-Straße und im Westen durch die KVB-Trasse —Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Zusätze
aus den Änderungsanträgen:
Der Punkt 6.4
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte
ergibt sich unter anderem:
-Stabilisierung und Förderung einer
ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und Vermeidung von sozialen
Segregationseffekten;
-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler
Porzer Innenstadtlage mit dem Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten
Wohnungsangebotes für breite Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden
Angebot preiswerten Wohnraums unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen
für junge Familien, ältere Menschen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften,
Menschen mit Behinderungen etc.
Aus den oben genannten Gründen sollen 30%
der Wohnungen im allgemeinen Wohngebiet als öffentlich geförderter Wohnungsbau
festgesetzt werden. So kann eine Verbesserung des Wohnungsangebotes für
Geringverdiener wie Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren etc.
erreicht werden, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen
soll geändert werden in
6.4
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte
ergibt sich unter anderem:
-Stabilisierung und Förderung einer
ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und Vermeidung von sozialen
Segregationseffekten;
-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler
Porzer Innenstadtlage mit dem Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten
Wohnungsangebotes für breite Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden
Angebot preiswerten Wohnraums unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen
für junge Familien, ältere Menschen, generationenübergreifende
Wohngemeinschaften, Menschen mit Behinderungen etc.
Aus den oben genannten Gründen sollen in der
Gesamtbetrachtung mit dem Siedlungsgebiet Bergerstr, Friedrichstr, Philipp Reis
Str. 30% aller Wohnungen in diesem Gebiet als Wohnungen im öffentlich
geförderter Wohnungsbau festgesetzt werden. So kann eine Verbesserung des
Wohnungsangebotes für Geringverdiener wie Familien mit Kindern, Studierende
oder Senioren etc. und eine Stabilisierung der ausgewogenen Wohnstruktur
erreicht werden.
Die
Bezirksvertretung Porz lehnt den vorgelegten Entwurf ab und bittet den
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, den
vorliegenden Entwurf in folgenden Punkten zu überarbeiten:
·
Umzusetzen ist die ursprüngliche Planung, die
Blockbebauung soll nicht zur Ausführung kommen.
·
Der Lärmschutz ist auf andere Weise sicherzustellen.
·
Aufgrund der schwierigen Situation im Umfeld des
B-Plans ist auf die vorgeschriebenen mindestens 30 % für öffentlich geförderten
Wohnungsbau zu verzichten.
·
Zur Nutzung der Kita ist vorsorglich eine
Verlängerung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in durch beide Änderungsanträge geänderter Form empfohlen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt