Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW beschließen wir, anstelle von Herrn Jürgen Roters
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw.
die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
in den Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH zu entsenden.
Die Entsendung gilt
für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei
der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Köln, den 17.11.2015
In Vertretung
gez. Guido Kahlen Jörg Frank
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.