Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW beschließen wir, anstelle von Herrn Jürgen Roters

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw.
die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

 

in den Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH zu entsenden.

 

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.

 

 

Köln, den 17.11.2015

In Vertretung                                                                                       

gez. Guido Kahlen                                                                               Jörg Frank

Stadtdirektor                                                                                        Ratsmitglied



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.