Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 19.11.2015 unterschrieben und damit genehmigt.

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass der Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss fasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Eifelwall, Gleistrasse, Gustav-Heinemann-Ufer, Weg südlich des Grundstückes Gustav-Heinemann-Ufer 56, Fritz-Reuter-Straße, Schönhauser Straße, Koblenzer Straße, südliche Grenze der Grünfläche, Bonner Straße, Marktstraße, Vorgebirgspark, Vorgebirgs­straße, Am Vorgebirgstor, hintere Grundstücksgrenze der Bebauung Hönninger Weg, Gleistrasse, Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Eckgrundstück Hans-Carl-Nipperdey-Straße/Rudolf-Amelunxen-Straße in Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz —Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln-Bayen­thal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, die Fortführung des "Inneren Grün­gürtels" bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen und Infrastruktur­einrichtungen festzusetzen.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.