Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt:
1.
Der
Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
2.
Zur
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der
Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden
Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und
171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500,
Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen,
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen
in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen.
Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige
Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
3.
Die
derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des
Euroforum West überprüft.
4.
Die
Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT
(Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird
die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017
verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt:
- Der Bedarf in Höhe von
428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
- Zur Finanzierung der
Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß
§ 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 –
Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle
3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400
Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500,
Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
- Die Zusetzung von 1,0
Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9
TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Bedarf in Höhe von
428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
- Zur Finanzierung der
Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß
§ 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 –
Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle
3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400
Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500,
Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
- Die Zusetzung von 1,0
Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9
TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der
Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
- Zur
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt
der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu
einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung
Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle
3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
- Die derzeitigen Maßnahmen für den
Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.
- Die
Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT
(Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt:
- Der Bedarf in Höhe von 428.400,-
Euro (brutto) wird anerkannt.
- Zur Finanzierung der
Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen
gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 –
Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle
3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400
Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung
Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
- Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.
- Die Zusetzung von 1,0
Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9
TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 07.03.2016:
Der Rat beschließt:
1.
Der
Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
2.
Zur
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der
Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden
Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und
171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500,
Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen,
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan
2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
3.
Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg
werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.
4.
Die
Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT
(Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird
die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017
verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.