Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt:

 

1.      Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

2.      Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

3.      Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.

 

4.      Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt:

 

  1. Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

  2. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

    Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

    Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

  3. Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

    Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

  2. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

    Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

    Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

  3. Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

    Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

  1. Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

    Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

    Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

  1. Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.

 

  1. Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

    Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

  2. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

    Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

    Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

  3. Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.

 

  1. Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

    Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 07.03.2016:

 

Der Rat beschließt:

 

1.      Der Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.

 

2.      Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

3.      Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.

 

4.      Die Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT (Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.

Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.