Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

  1. „Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln ihr Vorschlagsrecht als Schulträger zur Besetzung von Schulleitungsstellen für die die Besetzungsverfahren ab 1. Januar 2016 initiiert werden nach § 61 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) n.F. nicht wahrnimmt.
  2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom5. März 2012 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“



Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.   Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln ihr Vorschlagsrecht als Schulträger zur Besetzung von Schulleitungsstellen für die die Besetzungsverfahren ab 1. Januar 2016 initiiert werden nach § 61 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) n.F. nicht wahrnimmt.

 

2.   Der Rat der Stadt Köln beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom5. März 2012 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.