Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
- „Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln ihr Vorschlagsrecht als Schulträger zur Besetzung von Schulleitungsstellen für die die Besetzungsverfahren ab 1. Januar 2016 initiiert werden nach § 61 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) n.F. nicht wahrnimmt.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom5. März 2012 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln ihr Vorschlagsrecht als Schulträger zur Besetzung von Schulleitungsstellen für die die Besetzungsverfahren ab 1. Januar 2016 initiiert werden nach § 61 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) n.F. nicht wahrnimmt.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom5. März 2012 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.