Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet "Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;
2. beschließt, den Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele stellt zunächst die sechs Punkte ausgenommen Ziffer 3, der nur den
Stadtentwicklungsausschuss betrifft, einzeln zur Abstimmung:
Beschlüsse zu den Ziffern 1
und 2 sowie 5 und 6:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet
"Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel:
Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;
2.
beschließt, den
Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
5. stellt fest, dass Einzelhandel im beschriebenen Gebiet weiterhin
ausgeschlossen bleiben soll.
6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob vom Gewerbegebiet
Pauline-Christmann-Straße eine Fuß und Radwegeverbindung (kein KFZ-Verkehr) zur
KVB-Haltestelle Steinweg geschaffen werden kann, um eine verbesserte
ÖPNV-Verbindung zum Gewerbegebiet ermöglichen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss zur Ziffer 4:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
4. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die sich im Osten befindlichen
für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen – wie bereits in der Integrierten
Raumanalyse Köln-Ost vorgesehen - ebenfalls einer gewerblichen Nutzung
zugeführt werden können, um ein sinnvoll zusammenhängendes Gewerbegebiet bis
zum Brück-Rather-Steinweg schaffen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Abschließend
lässt Bezirksbürgermeister Thiele über den gesamten neuen Beschlussvorschlag
abstimmen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden um die Ziffern 4 bis 6 ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet
"Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel:
Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;
2.
beschließt, den
Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
3.
verzichtet auf
nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmt.
4. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die sich im Osten befindlichen
für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen – wie bereits in der Integrierten
Raumanalyse Köln-Ost vorgesehen - ebenfalls einer gewerblichen Nutzung
zugeführt werden können, um ein sinnvoll zusammenhängendes Gewerbegebiet bis
zum Brück-Rather-Steinweg schaffen zu können.
5. stellt fest, dass Einzelhandel im beschriebenen Gebiet weiterhin
ausgeschlossen bleiben soll.
6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob vom Gewerbegebiet
Pauline-Christmann-Straße eine Fuß und Radwegeverbindung (kein KFZ-Verkehr) zur
KVB-Haltestelle Steinweg geschaffen werden kann, um eine verbesserte
ÖPNV-Verbindung zum Gewerbegebiet ermöglichen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet "Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;
2. beschließt, den Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.