Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße, Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Merkl (ALFA) beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße, Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße, Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.