Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46
Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße,
Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des
Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück)
mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Merkl (ALFA) beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße, Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2014, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für den Innenbereich zwischen Idastraße, Marthastraße, Von-Quadt-Straße und der gewidmeten Verkehrsfläche des Pfarrer-Hillmann-Weges (Arbeitstitel: Pfarrer-Hillmann-Weg in Köln-Dellbrück) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 415 laut Anlage 1 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.