Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss fordert die Verwaltung auf, die Bezirksvertretungen erneut in die Beratungsfolge aufzunehmen.

Er empfiehlt dem Rat, vorab in seiner Sitzung am 15.03.2016 über die in § 1 Absatz 3 des Entwurfes über die „3. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Agnesviertel, Deutz, Severinsviertel, Neustadt-Süd, Sürth, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Nippes, Longerich; Porz-City, Rath/Heumar, Dellbrück, Mülheim“ aufgeführte Öffnung am 07.08.2016 im Stadtteil Deutz zu entscheiden.

Für die weitere Beratungsfolge wird eine Ergänzung der Vorlage um eine Tabelle erbeten, die alle ursprünglich beantragten Veranstaltungen auflistet und die die nun verbliebenen, genehmigungsfähigen Veranstaltungen kennzeichnet. Die Tabelle ist um die positive Begründung, warum die zur Genehmigung vorgeschlagene Veranstaltung die aus dem Urteil abgeleiteten Kriterien erfüllt, zu ergänzen. Außerdem soll sie Hinweise enthalten, wenn Veranstaltungskonzepte von den Antragstellern an die neue Rechtslage angepasst worden sind.

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die Bezirksvertretungen erneut

in die Beratungsfolge aufzunehmen.

Er empfiehlt dem Rat, vorab in seiner Sitzung am 15.03.2016 über die in § 1 Absatz

3 des Entwurfes über die „3. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das

Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Agnesviertel,

Deutz, Severinsviertel, Neustadt-Süd, Sürth, Rodenkirchen, Lindenthal,

Sülz/Klettenberg, Nippes, Longerich; Porz-City, Rath/Heumar, Dellbrück, Mülheim“

aufgeführte Öffnung am 07.08.2016 im Stadtteil Deutz zu entscheiden.

Für die weitere Beratungsfolge wird eine Ergänzung der Vorlage um eine Tabelle

erbeten, die alle ursprünglich beantragten Veranstaltungen auflistet und die die nun

verbliebenen, genehmigungsfähigen Veranstaltungen kennzeichnet. Die Tabelle ist

um die positive Begründung, warum die zur Genehmigung vorgeschlagene Veranstaltung

die aus dem Urteil abgeleiteten Kriterien erfüllt, zu ergänzen. Außerdem soll

sie Hinweise enthalten, wenn Veranstaltungskonzepte von den Antragstellern an die

neue Rechtslage angepasst worden sind.

Der Ausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden

Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DieLinke und bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


„Der Rat beschließt für das zweite Halbjahr 2016 gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 3. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Geänderter Beschluss:

Unter Beanstandung der nicht fristgerechten Zustellung der Beschlussvorlage sowie der nicht umgedruckten Auszüge aus den Beschlussprotokollen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses  Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Beschlussvorlage hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten für den Stadtteil Ossendorf zu und empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt für das zweite Halbjahr 2016 gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 3. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Frau Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion).