Beschluss: geändert beschlossen
Das Popkulturförderkonzept wird wie folgt geändert:
1. 4.1 Satz 2: Für Anträge zur Projektförderung gibt es 2 Förderfristen statt einer- für Projekte im gesamten Folgejahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. 4.1.1: letzter Satz: „Festivals werden dann gefördert, wenn sie überregionale Strahlkraft besitzen, den internationalen Austausch befördern und die Kölner Szene mit einbeziehen.“ wird gestrichen,
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich -mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion- zugestimmt.
3. 4.1.2: Satz 2 „Idealerweise geschieht dies durch eine Begegnung mit professionellen Künstlern“ und Satz 4 „Nicht gefördert werden können reine Coverbands ohne eigenes Material, Musikschulen oder Bandcoachings sowie rein schulische Veranstaltungen“ werden gestrichen. In Satz 5 wird „der Öffentlichkeit und“ gestrichen, er heißt damit: „Entscheidend ist das Kriterium des künstlerischen Potentials“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich -mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion- zugestimmt.
4. 4.1.7: letzter Spiegelstrich wird ergänzt um „nach Beschluss durch den Ausschuss Kunst und Kultur“,
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke- zugestimmt.
5.
4.2.2: entfällt oder wird beschlossen
unter dem Vorbehalt, dass die Förderung von Szenevertretungen wird unter dem
Vorbehalt beschlossen, dass in allen Förderkonzepten umgehend ein
entsprechender Passus eingefügt wird.
6. 5: letzter Satz: „Die Mitgliedschaft im Beirat für Popkultur wird vom Ausschuss für Kunst und Kultur beschlossen. Die Voten des Beirats werden dem Ausschuss vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.