Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Gesamtbeschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgende geänderte Fassung zu beschließen:

1.     „Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

2.     beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

 

3.     Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

4.    Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.
Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

 

5.     Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.“




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss: - siehe unten/Abstimmung

 




Herr Bürgermeister Dr. Heinen stellt zum Abschluss der Diskussion fest, dass lediglich Punkt 4 der Verwaltungsvorlage und der darauf bezogene Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, der sich bereits im vorliegenden Beschluss des Ausschusses Schule und Weiterbildung wiederfindet, strittig ist. Er unterteilt daher die Abstimmung in Teil A für die Punkte, für die Konsens besteht, und Teil B für den strittigen Punkt zur Finanzierung.

A) Abstimmung über die Punkte 1, 2, 3 und 5 der Verwaltungsvorlage

Beschluss:

1.      Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

2.      beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

3.      Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

4.      FOLGT (siehe Abstimmung unter B))

5.      Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen:
Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber (
Sportjugend) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

 

B) Abstimmung über den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage

Beschluss (Abweichungen zur Verwaltungsvorlage kursiv abgebildet):

1.      siehe Abstimmung unter Punkt A)

2.      siehe Abstimmung unter Punkt A)

3.      siehe Abstimmung unter Punkt A)

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.

 

Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Der im Zuge dessen in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird mit dem freiwilligen kommunalen Anteil verrechnet.

Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

5.   siehe Abstimmung unter Punkt A)

Abstimmungsergebnis:

  • 8 Zustimmungen: CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1),
  • 5 Gegenstimmen: SPD-Fraktion (3), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1)

·         1 Enthaltung: SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1)

Mehrheitlich zugestimmt.

Anmerkungen:
Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber (
Sportjugend) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

 

C) Abstimmung über die Verwaltungsvorlage (Abstimmung unter A)) unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen (Abstimmung unter B))

Geänderter Gesamtbeschluss (Änderungen kursiv abgebildet):

1.      Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

2.      beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

3.      Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.

 

Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Der im Zuge dessen in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird mit dem freiwilligen kommunalen Anteil verrechnet.

Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

5.      Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

  • 8 Zustimmungen: CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1),
  • 5 Gegenstimmen: SPD-Fraktion (3), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1)

·         1 Enthaltung: SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1)

Mehrheitlich zugestimmt.

Anmerkungen:
Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber (
Sportjugend) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

 

 

Herr Pannes erklärt abschließend, dass er den Beschluss für einen Bruch des Haushaltsrechts halte, da hier über die Verwendung von Geld beschlossen werde, dass noch gar nicht existent sei.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschussvorsitzende regt an zuerst über den Verwaltungsvorschlag „Alternative zu 4“ abzustimmen um im Anschluss über den Beschlussvorschlag in der Fassung des Jugendhilfeausschusses abzustimmen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat in der Fassung des Jugendhilfeausschusses wie folgt zu beschließen: 

 

1.      Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

2.      beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

 

3.      Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.

 

Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Der im Zuge dessen in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird mit dem freiwilligen kommunalen Anteil verrechnet.

In 2016 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf insgesamt 448.640 Euro, die im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 448.640 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung für 2017 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet wer-den muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

 

5.      Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

 

 

Alternative zu Nr. 4, Absatz 2 und 3

 

Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.

In 2016 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf insgesamt 1.012.190 Euro, die im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Ein Teilbetrag in Höhe von 448.640 Euro wird durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Der darüber hinaus zusätzlich zu veranschlagende Restbetrages in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, führt zu einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt ab 2017. Der Fehlbetrag wird schuljährlich um die entsprechende Dynamisierungsquote anwachsen.

 



Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis „Alternative zu 4 Abs. 2 u. 3:

mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke und FDP - abgelehnt.

Abstimmungsergebnis Fassung Jugendhilfeausschuss:

mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke und FDP - zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

I. Beschluss zu Ziffer 1 der Vorlage:

 

1.      Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss zu Ziffer 2 der Vorlage:

 

2.      beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss zu Ziffer 3 der Vorlage:

 

3.      Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

IV. Beschluss gemäß mündlichem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage – wie Alternative der Verwaltungsvorlage zu Absatz 2 und 3:

 

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.

 

       Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.

       In 2016 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf insgesamt 1.012.190 Euro, die im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Ein Teilbetrag in Höhe von 448.640 Euro wird durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Der darüber hinaus zusätzlich zu veranschlagende Restbetrages in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, führt zu einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt ab 2017. Der Fehlbetrag wird schuljährlich um die entsprechende Dynamisierungsquote anwachsen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

V. Beschluss gemäß Ziffer 1 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Deine Freunde und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):

 

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.
Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Deine Freunde sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

 

VI. Beschluss zu Ziffer 5 der Vorlage:

 

5.      Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

VII. Beschluss zu Ziffer 2 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Deine Freunde und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr und OGTS-Jahr die Beitragssatzung anzupassen. Dabei ist eine sozial verträgliche Beitragsgestaltung der Einkommensgruppen bis 24.542€ und bis 36.813€ zu beachten. Ziel ist es, die Belastungen in diesen Einkommensgruppen zu reduzieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

VIII. Gesamtabstimmung:

 

1.      Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

2.      beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.

 

3.      Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

4.      Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.
Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss, ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.

 

5.      Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr und OGTS-Jahr die Beitragssatzung anzupassen. Dabei ist eine sozial verträgliche Beitragsgestaltung der Einkommensgruppen bis 24.542€ und bis 36.813€ zu beachten. Ziel ist es, die Belastungen in diesen Einkommensgruppen zu reduzieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkungen:

 

-        Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und als erster Punkt der allgemeinen Vorlagen – unter Oberpunkt 10 – behandelt

 

-        Ratsmitglied Philippi beantragt punktweise Abstimmung.