Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 456 für das Gebiet - für das der Fluchtlinienplan Straßenfluchtlinien festsetzt - zwischen Venloer Straße, Leyendeckerstraße, Vogelsanger Straße und Melatener Weg in Köln-Ehrenfeld—Arbeitstitel: Am Kölner Brett/Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.