Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Dach- und Fassadensanierung zunächst ein Konzept für die zukünftige Nutzung der Liegenschaft Neusser Wall 33 „Fort X“zu entwickeln und den politischen Gremien zusammen mit der Vorlage zum Weiterplanungsbeschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss nimmt Bezug auf den
Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 02.06.2016 und empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag
der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des
Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm
nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches
Verfahren nach Sanierung angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Liegenschaftsausschusses:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des
Liegenschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 16.06.2016:
Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Baukosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare.
Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen.
Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlusses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung vorgelegt.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten-.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des
Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm
nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches
Verfahren nach Sanierung angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.