Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
1. Beschluss (Antrag der FDP-Fraktion):
Satz 1 des Beschlusses wird wie folgt geändert:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 1-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Der Stadtbezirk 1 (Innenstadt) wird mit folgenden Geschäftsstraßenabschnitten aufgenommen:
Venloer Straße
Neusser Straße
Eigelstein
Bonner Straße
Deutzer Freiheit
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion
2. Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen 2 – 9.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.Köln
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste.
2. Beschluss:
Heimersdorf soll in die Auflistung des Bezirks 6 aufgenommen werden.
3. Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG dahingehend zu führen, die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen.
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:
Einstimmig
beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Beschluss wird
um folgenden zweiten Passus ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum
ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil-
oder Mittelzentren führen, analog zum Kurzparken zu entwickeln und auf kostenfrei
umzustellen.
Dies kann in einer
Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Kalk geschehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Anschließend stellt
er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-,
kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen
und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in
dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier
Prüfkriterien sind:
- Die
in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der
Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen
Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30
Prozent.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten
Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den
Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den
Geschäften getrennt sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und FDP/Piraten-Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt
zu beschließen:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.
Zusatz:
Im Bereich der Bergisch-Gladbach-Str.
soll die Zone am Marktplatz Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Rodstrasse mit
einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung 1 spricht sich gegen die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens aus und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen.
Über den Beschlussvorschlag wird daher wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt, gegen CDU und FDP.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.
Der Erfolg ist nach
einem Jahr zu überprüfen und der Bezirksvertretung vorzustellen.
Des Weiteren wird die
Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB die Preise für das Kurzstreckenticket
(Gültigkeit ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus einem
Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrum führen, analog zum Kurzparken auf
kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im
Stadtbezirk Lindenthal geschehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Vier Nein-Stimmen (CDU)
Beschluss: geändert beschlossen
Herr
Bezirksbürgermeister Mike Homann stellt zunächst den Änderungsantrag (TOP
9.2.7.1) zur Abstimmung.
1.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen.
Die
Vorlage 1186/2016 – 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) – soll wie
folgt geändert werden:
Auf
Seite 2 soll der Passus:
„Folgende
Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens
an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor:
Bezirksvertretung
2
Für alle vom Parkraumkonzept
Rodenkirchen betroffenen Straßen“
ergänzt
werden wie folgt:
Für alle vom Parkraumkonzept
Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP
8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“
sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der
Höninger Platz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)
2. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln
folgenden geänderten Beschluss zu
fassen.
Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-,
kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen
und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in
dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier
Prüfkriterien sind:
- Die
in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der
Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen
Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30
Prozent.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten
Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den
Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den
Geschäften getrennt sind.
„Folgende
Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens
an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor:
Bezirksvertretung
2
Für alle vom Parkraumkonzept
Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP
8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“
sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der
Höninger Platz.
….
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4
Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion und der Stimme von Herrn
Ilg gegen eine Stimme Fraktion Die Grünen bei Enthaltung von 2 Stimmen Fraktion
Die Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau
Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)
Beschluss: geändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes ändert den Beschlussvorschlag der Verwaltung
(Erweiterung und Streichen des ursprünglich zweiten Spiegelstriches) und
empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu entscheiden:
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.
- Den Bezirksvertretungen bleibt es
unbenommen, bei Bedarf weitere Straßen oder Straßenabschnitte zu beschließen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien
Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in
dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die
in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der
Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen
Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30
Prozent.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten
Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es
kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den
Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den
Geschäften getrennt sind.
Ergänzung 1
Folgende zusätzliche
Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prüfung mit aufzunehmen:
-
Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße
-
Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße
-
Goethestraße
-
Parkplatz Mühlenstraße
-
Pfarrer-Oermann-Platz
Ergänzung 2
Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Maßgaben unter
folgender Bedingung zu:
Mit der KVB AG ist ein Vertrag schließen, der im
Umkreis der Parkscheinautomaten mit „Brötchentaste“ die Kurzstreckenfahrt
kostenlos macht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke):
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeit ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus einem Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrum führen, analog zum Kurzparken auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Lindenthal geschehen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke
2. Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.
Die vier Prüfkriterien sind:
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums.
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke