Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Soziales und Senioren verschiebt die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratungsfolge.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten, der Gruppe Deine Freunde sowie von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):

 

Der letzte Absatz der Beschlussvorlage (ab: Die Ombudsstelle soll zunächst befristet …) soll wie folgt geändert werden:

 

Die Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine Fortführung zu entscheiden.

Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang von zwei Vollzeitstellen mit Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in vier halbe Stellen, um die Niedrigschwel-ligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 178.000,- Euro jährlich werden innerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag von Ratsmitglied Gärtner:

 

Auf Seite 3 der Vorlage werden folgende Absätze aus der Begründung gelöscht:

 

“Aus Sicht der Verwaltung wird eine Anbindung an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. präferiert, mit dem im Vorfeld dazu auch schon Gespräche geführt wurden. Der Kölner Flüchtlingsrat ist grundsätzlich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein entsprechendes Feinkonzept und die Förderbedingungen werden nach Beschlussfassung ausgearbeitet. Dieses Konzept wird den politischen Gremien anschließend zur Kenntnis gegeben.

 

In diesem Konzept ist deutlich herauszustellen, dass der Flüchtlingsrat lediglich den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten für die Ombudsstelle sicherstellt.“

 

 

 und durch folgende Ergänzung des Beschlusstextes ersetzt:

 

“Ein Feinkonzept, die Förderbedingungen und die Trägerschaft werden in einer separaten Vorlage den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle (Ombuds-stelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen außerhalb der Stadtverwaltung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Diese Ombudsstelle soll nicht nur den Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise und Beschwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

 

Die Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine Fortführung zu entscheiden.

 

Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle mit Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in zwei halbe Stellen, um die Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 128.000,- € jährlich werden innerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

 

Ein Feinkonzept, die Förderbedingungen und die Trägerschaft werden in einer separaten Vorlage den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Auf Seite 3 der Vorlage werden folgende Absätze aus der Begründung gelöscht:

 

“Aus Sicht der Verwaltung wird eine Anbindung an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. präferiert, mit dem im Vorfeld dazu auch schon Gespräche geführt wurden. Der Kölner Flüchtlingsrat ist grundsätzlich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein entsprechendes Feinkonzept und die Förderbedingungen werden nach Beschlussfassung ausgearbeitet. Dieses Konzept wird den politischen Gremien anschließend zur Kenntnis gegeben.

 

In diesem Konzept ist deutlich herauszustellen, dass der Flüchtlingsrat lediglich den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten für die Ombudsstelle sicherstellt.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Diese Vorlage wurde vorgezogen und als zweiter Punkt bei den allgemeinen Vorlagen – unter dem Oberpunkt 10 – behandelt.