Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren verschiebt die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratungsfolge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag
der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten, der Gruppe Deine
Freunde sowie von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):
Der letzte Absatz
der Beschlussvorlage (ab: Die Ombudsstelle soll zunächst befristet …) soll wie
folgt geändert werden:
Die Ombudsstelle
soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der
Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine
Fortführung zu entscheiden.
Besetzt werden soll
die Ombudsstelle zunächst im Umfang von zwei Vollzeitstellen mit
Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in vier
halbe Stellen, um die Niedrigschwel-ligkeit durch Geschlechterparität zu
erreichen und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt
weiterhin mit einer halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des
Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 178.000,-
Euro jährlich werden innerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion abgelehnt.
II. Beschluss über
den mündlichen Änderungsantrag von Ratsmitglied Gärtner:
Auf Seite 3 der Vorlage werden folgende Absätze aus der Begründung gelöscht:
“Aus Sicht der Verwaltung wird eine Anbindung an den
Kölner Flüchtlingsrat e.V. präferiert, mit dem im Vorfeld dazu auch schon
Gespräche geführt wurden. Der Kölner Flüchtlingsrat ist grundsätzlich bereit,
diese Aufgabe zu übernehmen. Ein entsprechendes Feinkonzept und die
Förderbedingungen werden nach Beschlussfassung ausgearbeitet. Dieses Konzept
wird den politischen Gremien anschließend zur Kenntnis gegeben.
In diesem Konzept ist deutlich herauszustellen, dass der
Flüchtlingsrat lediglich den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten
für die Ombudsstelle sicherstellt.“
und durch folgende Ergänzung des Beschlusstextes ersetzt:
“Ein Feinkonzept, die Förderbedingungen und die Trägerschaft werden in einer separaten Vorlage den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III. Beschluss über
die so geänderte Vorlage:
Der Rat beschließt die Einrichtung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle (Ombuds-stelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen außerhalb der Stadtverwaltung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Diese Ombudsstelle soll nicht nur den Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise und Beschwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine Fortführung zu entscheiden.
Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle mit Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in zwei halbe Stellen, um die Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 128.000,- € jährlich werden innerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Ein Feinkonzept, die Förderbedingungen und die Trägerschaft werden in einer separaten Vorlage den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Seite 3 der Vorlage werden folgende Absätze aus der Begründung gelöscht:
“Aus
Sicht der Verwaltung wird eine Anbindung an den Kölner Flüchtlingsrat e.V.
präferiert, mit dem im Vorfeld dazu auch schon Gespräche geführt wurden. Der
Kölner Flüchtlingsrat ist grundsätzlich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ein entsprechendes Feinkonzept und die Förderbedingungen werden nach
Beschlussfassung ausgearbeitet. Dieses Konzept wird den politischen Gremien
anschließend zur Kenntnis gegeben.
In
diesem Konzept ist deutlich herauszustellen, dass der Flüchtlingsrat lediglich
den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten für die Ombudsstelle
sicherstellt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Vorlage wurde vorgezogen und als zweiter Punkt bei den allgemeinen Vorlagen – unter dem Oberpunkt 10 – behandelt.