Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Folgende Änderungen
sind in die Vorlage eingearbeitet werden:
Der Bebauungsplan
ist als Vorhaben und Entwicklungsplan (VEP) zu entwickeln und entsprechend den
VEP Bestimmungen in den weiteren Folgen und Beteiligungen zu führen.
Der Punkt 6.4
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte ergibt sich unter anderem:
-Stabilisierung und Förderung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur
und Vermeidung von sozialen Segregationseffekten;
-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler Porzer Innenstadtlage mit dem
Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes für breite
Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden Angebot preiswerten Wohnraums
unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen für junge Familien, ältere
Menschen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften, Menschen mit
Behinderungen etc.
Aus den oben genannten Gründen sollen 30% der Wohnungen im allgemeinen
Wohngebiet als öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt werden. So kann
eine Verbesserung des Wohnungsangebotes für Geringverdiener wie Familien mit
Kindern, Studierende oder Senioren etc. erreicht werden, die auf dem
Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen
soll geändert werden in
6.4
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte ergibt sich unter anderem:
-Stabilisierung und Förderung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur
und Vermeidung von sozialen Segregationseffekten;
-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler Porzer Innenstadtlage mit dem
Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes für breite
Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden Angebot preiswerten Wohnraums
unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen für junge Familien, ältere
Menschen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften, Menschen mit
Behinderungen etc.
Aus den oben genannten Gründen sollen in der Gesamtbetrachtung mit dem
Siedlungsgebiet Bergerstr, Friedrichstr, Philipp Reis Str. 30% aller Wohnungen
in diesem Gebiet als Wohnungen im öffentlich geförderter Wohnungsbau
festgesetzt werden. So kann eine Verbesserung des Wohnungsangebotes für
Geringverdiener wie Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren etc. und
eine Stabilisierung der ausgewogenen Wohnstruktur erreicht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.