Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Folgende Änderungen sind in die Vorlage eingearbeitet werden:

 

 

Der Bebauungsplan ist als Vorhaben und Entwicklungsplan (VEP) zu entwickeln und entsprechend den VEP Bestimmungen in den weiteren Folgen und Beteiligungen zu führen.

 

Der Punkt 6.4

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte ergibt sich unter anderem:

-Stabilisierung und Förderung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und Vermeidung von sozialen Segregationseffekten;

 

-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler Porzer Innenstadtlage mit dem Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes für breite Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden Angebot preiswerten Wohnraums unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen für junge Familien, ältere Menschen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften, Menschen mit Behinderungen etc.

 

Aus den oben genannten Gründen sollen 30% der Wohnungen im allgemeinen Wohngebiet als öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt werden. So kann eine Verbesserung des Wohnungsangebotes für Geringverdiener wie Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren etc. erreicht werden, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen

 

soll geändert werden in

 

6.4

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte ergibt sich unter anderem:

-Stabilisierung und Förderung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und Vermeidung von sozialen Segregationseffekten;

 

-Stärkung der Wohnfunktion in zentraler Porzer Innenstadtlage mit dem Ausbau eines qualitätsvollen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes für breite Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden Angebot preiswerten Wohnraums unter Berücksichtigung differenzierter Wohnformen für junge Familien, ältere Menschen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften, Menschen mit Behinderungen etc.

 

Aus den oben genannten Gründen sollen in der Gesamtbetrachtung mit dem Siedlungsgebiet Bergerstr, Friedrichstr, Philipp Reis Str. 30% aller Wohnungen in diesem Gebiet als Wohnungen im öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt werden. So kann eine Verbesserung des Wohnungsangebotes für Geringverdiener wie Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren etc. und eine Stabilisierung der ausgewogenen Wohnstruktur erreicht werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.