Beschluss: ungeändert beschlossen
Seit Monaten herrscht hinsichtlich der
baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Sanierung auf
Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrensstillstand.
Die Fragen der landschaftsrechtlichen
Befreiung sind von den zuständigen Gremien zu klären und zu entscheiden, damit
für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmigung erteilt werden kann (siehe
dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses
vom 03.03.2016 zu TOP 13.3).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf
folgende Verfahrensschritte gegenüber allen Beteiligten (Förderkreis, Umwelt-
und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) hinzuwirken:
- Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschließungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in einem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden.
- Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten durchführen.
- Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen
Entscheidungen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen
werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen