Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat hat am 18.12.2008 den Beschluss
„Konzept für die Weiterentwicklung der zukünftigen Städtepartnerschaftsarbeit
und internationalen Städtekooperation der Stadt Köln“ gefasst. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, einen Bericht zur Umsetzung der damaligen Aufträge
vorzulegen.
2.
In diesem Konzept hat der Rat als
unverzichtbare Schwerpunkte die Förderung der Bürger-, Menschen- und
Minderheitenrechte sowie die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und
zivilgesellschaftlicher Strukturen beschlossen und als wichtigste Säulen der
Städtepartnerschaftsarbeit den Jugend-, Schüler- und Kulturaustausch
ausgewiesen. Auf der Basis des o. a. Beschlusses soll die
Städtepartnerschaftsarbeit mit den Schwerpunkten menschenrechtliche Verantwortung, Optimierung und Ausbau von Jugend- und
Schulpartnerschaften sowie Vernetzung und Unterstützung des Breitensports und
des wirtschaftlichen Austauschs weiter entwickelt werden.
Hierfür wird die Verwaltung beauftragt:
a) Ein Umsetzungskonzept zur Stärkung der
menschenrechtlichen Verantwortung in der Städtepartnerschaftsarbeit und internationalen
Städtekooperationen der Stadt Köln zu erstellen. Dieses Konzept soll konkrete
Möglichkeiten eines konstruktiven Umgangs mit Menschenrechtsthemen aufzeigen.
Dabei sollen u.a. folgenden Aspekte berücksichtigt und geprüft werden:
•
Möglichkeiten
und Grenzen der aktiven Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern in Partnerstädten
•
Aufzeigen
geeigneter Themen und der zu beteiligende Akteure und Bündnispartner
•
Stellenwert
der Menschenrechtsarbeit im internationalen Standortmarketing
•
Einbeziehung
der Themen faire Vergabe und fairer Handel in das Konzept
•
Nutzen
und Perspektiven eines möglichen Beitritts der Stadt Köln zu weiteren
europäischen und globalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte
Die Städtepartnerschaftsvereine und Menschenrechtsorganisationen in Köln
sollen ihren Möglichkeiten und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend in die
Umsetzung einer verstärkten Perspektive auf das Thema Menschenrechte in den
Städtepartnerschaften einbezogen werden.
b) Beim Ausbau der Jugend- und Schulpartnerschaften Vorschläge zu
erarbeiten, wie das Handlungsfeld internationale Schüler- und Jugendbegegnungen
unter Einbeziehung der Schulen, des Jugendrings, des RPJ und der Städtepartnerschaftsvereine sowie
des Jugend- und Sportamtes optimiert werden kann. Dabei sollen konkrete
Möglichkeiten entwickelt werden, wie Kölner Schulen und Jugend bei der
Entwicklung und Durchführung von internationalen Begegnungen/Jugend- und Schulpartnerschaften zwischen Köln und
seinen Partnerstädten begleitet und unterstützt werden können. Dazu sind neben
städtischen Mitteln die
Fördermöglichkeiten aus Programmen des Landes, des Bundes, der EU (z.B. Erasmus
II) und von Stiftungen bzw. durch zu ermitteln und den Schulen, Jugendverbänden, Städtepartnerschaftsvereinen,
Jugendhilfeträgern etc. darzustellen.
c) Für die Vernetzung und Unterstützung des
Breitensports und der lokalen Wirtschaft in Verbindung mit den
Städtepartnerschafts- und Sportvereinen, Kammern, Kölner Dachorganisationen,
städtischen Beteiligungsunternehmen und der Wirtschaftsförderung sind in dem
Umsetzungskonzept konkrete Maßnahmen, z. B. zur Einwerbung von Spenden und
Drittmitteln - inkl. Fördermittel von Land, Bund und EU -, zur Vernetzung der
jeweiligen Wirtschaftsakteure oder zur Unterstützung von Fanprojekten, zu
benennen.
3.
Die Stadt Köln richtet an das Land NRW die
Bitte, seine Unterstützungsmaßnahmen für eine Intensivierung von
internationalen Begegnungen/Jugend- und Schulpartnerschaften/Austausch
im Breiten- und Fansport/Wirtschaftspartnerschaften zu überprüfen und zu
intensivieren, z. B. durch
•
Schaffung
von Freiräumen für Lehrer*innen bei der Durchführung von internationalen
Begegnungen/Schulpartnerschaften
•
Bereitstellung
eines eigenen Budgets für die Reisekostenvergütung für Lehrer*innen und
ehrenamtlichen Trainern bzw. Betreuern von Sportvereinen für internationale
Begegnungen, da bei dem derzeit zu geringen Budget und den Bedingungen der
Richtlinien, die internationale Begegnungen in Konkurrenz zu Schulwanderungen/Schulfahrten/Schullandheimaufenthalten
verstehen, einschließlich der Vorgaben von zwei Fahrten in der Sek. 1 und eine
Fahrt in der Sek. 2, nur geringe Chancen haben, von der Schulkonferenz
berücksichtigt zu werden
•
Informationen
über erfolgreiche Austauschmaßnahmen durch die Bezirksregierung an die Schulen
4.
Über die Ergebnisse und zukünftigen
Aktivitäten sind der AVR, der Ausschuss Schule und Weiterbildung, der
Jugendhilfeausschuss, der Sportausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der
Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.