Beschluss: Kenntnis genommen


1.    Die Verwaltung wird gebeten, die Hundefreilaufflächen im Bezirk Porz besser und deutlicher auszuschildern. Bei Art und Umfang der Ausschilderung ist die Größe und Zugänglichkeit der Hundewiese zu berücksichtigen. Auch sollten die Verbote, wie zum Beispiel das Grillverbot, auf den Schildern deutlich gemacht werden. Auf eine rein textliche Auszeichnung sollte verzichtet werden. Piktogramme wie auf den Spielplatzschildern wären vorteilhaft.

2.    Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Umzäunung der betreffenden Hundefreilaufflächen geprüft werden und

3.    die Anbringung von Hundekotmülltonnen im näheren Umfeld.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

zu 1.     In Abstimmung mit dem Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits vor dem oben genannten Beschluss begonnen, eine Umgestaltung der Hundefreilaufflächenbeschilderung vorzunehmen. Da die bisherigen Schilder sich ausschließlich an Hundehalter gewandt haben, wurde der Text geändert und mit Piktogrammen versehen, damit sich nun auch Nicht-Hundebesitzer durch  die Beschilderung angesprochen fühlen.

Ein Beispiel für die neue Gestaltung ist beigefügt. Der Austausch in den Schautafelständern der Hundefreilaufflächen soll sukzessive im Austausch gegen defekte Schilder erfolgen. Es stehen z.Zt. keine personellen und finanziellen Kapazitäten zur Verfügung, um alle Hinweistafeln der über achtzig Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet gleichzeitig zu erneuern.

zu 2.     Für eine Umzäunung der Freilaufflächen stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Nach der Erstinstallation würden zudem weitere Folgekosten für Wartung und Reparatur anfallen, wofür ebenfalls keine Mittel und kein Personal vorhanden ist. Im Falle einer kompletten Einzäunung ist auch zu bedenken, dass damit der größere Teil der übrigen Bevölkerung ohne Hund noch weiter in der Nutzung dieser Grünanlagen eingeschränkt werden würde.

zu 3.     Abfallbehälter mit Hundekottütenspendern können kostenpflichtig durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln aufgestellt bzw. angebracht werden.