Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Die Änderungssatzung basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 und berücksichtigt die Kosten der Interimsverträge mit den Hilfsorganisationen. Mit Vorlage 1744/2016 wird dem Rat ein neuer Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt, der dann wieder Grundlage für eine neue Satzung sein wird.

 

2.    Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes werden wie in der Vergangenheit zu 100% durch die Kostenträger refinanziert. Etwaige Überschüsse oder Defizite werden bei der Kalkulation für die nächste Satzung gebührenmindernd bzw. gebührenerhöhend berücksichtigt, sodass der Rettungsdienst insgesamt haushaltsneutral durchgeführt wird.

 

3.    Der Rat beschließt die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich für den Bodenrettungsdienst in Höhe von 3.966.060,02 € im Haushaltsjahr 2016.

 



Abstimmungsergebnis:

Die Beschlussvorlage wird dem Rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Die Änderungssatzung basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 und berücksichtigt die Kosten der Interimsverträge mit den Hilfsorganisationen. Mit Vorlage 1744/2016 wird dem Rat ein neuer Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt, der dann wieder Grundlage für eine neue Satzung sein wird.

 

2.    Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes werden wie in der Vergangenheit zu 100% durch die Kostenträger refinanziert. Etwaige Überschüsse oder Defizite werden bei der Kalkulation für die nächste Satzung gebührenmindernd bzw. gebührenerhöhend berücksichtigt, sodass der Rettungsdienst insgesamt haushaltsneutral durchgeführt wird.

 

3.    Der Rat beschließt die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich für den Bodenrettungsdienst in Höhe von 3.966.060,02 € im Haushaltsjahr 2016.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Die Änderungssatzung basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 und berücksichtigt die Kosten der Interimsverträge mit den Hilfsorganisationen. Mit Vorlage 1744/2016 wird dem Rat ein neuer Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt, der dann wieder Grundlage für eine neue Satzung sein wird.

 

2.    Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes werden wie in der Vergangenheit zu 100% durch die Kostenträger refinanziert. Etwaige Überschüsse oder Defizite werden bei der Kalkulation für die nächste Satzung gebührenmindernd bzw. gebührenerhöhend berücksichtigt, sodass der Rettungsdienst insgesamt haushaltsneutral durchgeführt wird.

 

3.    Der Rat beschließt die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich für den Bodenrettungsdienst in Höhe von 3.966.060,02 € im Haushaltsjahr 2016.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.