Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung, Haushaltsberatung und Haushaltsvollzug grundlegend zu optimieren und sich dabei an folgenden Zielen orientieren, deren Umsetzung mit der Planung für das Haushaltsjahr 2018 beginnen soll und gegenüber dem Rat im ersten Quartal 2017 in geeigneter Form dargestellt wird:
§ Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das jeweils bevorstehende Haushaltsjahr soll so zeitgerecht dem Rat zugeleitet werden, dass der Rat die Möglichkeit hat, eine Beschlussfassung noch im vorhergehenden Haushaltsjahr durchzuführen.
§ Die Haushaltsplanung soll mit der strategischen Ausrichtung der Stadtpolitik verknüpft werden, in dem strategische Handlungsfelder entwickelt werden, die das städtische Aufgabenspektrum umfassen und ihre konkrete Abbildung in Form einer wirkungsorientierten Budgetierung im Haushaltsplan finden. Die Eckpunkte der strategischen Handlungsfelder sollen im Vorfeld der Haushaltsaufstellung mit dem Rat kommuniziert werden.
§ Der Weg zu einem wirkungsorientierten
Haushalt wird weiter verfolgt. Insgesamt soll der Haushaltsplan transparenter
und aussagefähiger dargestellt und dazu die Möglichkeiten des neuen kommunalen
Finanzmanagements (NKF) genutzt werden. Dies soll z.B. die systematische
Ausweisung der Transfer- und sonstigen Aufwendungen in den Ergebnisplänen, die
Umsetzung und Darstellung von Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Kennzahlen
und Benchmarks beinhalten.
§ Die
bestätigten Jahresabschlüsse sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sich hieraus
keine Hemmnisse für die Genehmigung der Haushaltssatzung ergeben. Als unverzichtbare
Beratungsgrundlage soll der Jahresabschluss des Vorjahres zu den
Haushaltsplanberatungen vorliegen.
§ Haushaltsplan und Haushaltsvollzug sind anschaulicher
und nachvollziehbarer zu gestalten. Städtische Zuschüsse sollen auf Basis
transparenter Verfahren vergeben werden. Leistungsvereinbarungen sowie ein
nachvollziehbares Controlling-Verfahren sind notwendige Instrumente. Das
beinhaltet auch die Steuerung städtischer Investitionsvorhaben durch ein enges
Baukostencontrolling. Ein periodisches Berichtswesen dokumentiert Kosten und
Qualität der Verwaltungsleistungen und macht messbar, inwieweit politische
Zielvorgaben erreicht worden sind. Nicht zuletzt ist ein ein unterjähriges
Controlling in allen Dezernaten einzurichten.
§ Das
Bürgerhaushaltsverfahren soll im Rahmen des jeweiligen
Haushaltsplan-Beratungsverfahrens fortgeführt werden. Das Beteiligungskonzept
soll mit dem Ziel optimiert werden, eine deutlich höhere Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dazu ist eine sorgfältige Auswertung der
erfolgten Evaluierung und der Beteiligungsstatistik über die bislang
durchgeführten Bürgerhaushaltsverfahren notwendig. Dabei sind auch die Ergebnisse
aus dem aktuellen Konzept-Prozess zur Entwicklung von Leitlinien für die
Bürgerbeteiligung (1157/2015, Ratsbeschluss 12.05.2015) zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Die Fraktion Die Linke., die Gruppe Piraten, die Gruppe Deine Freunde sowie Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln), die den Ursprungsantrag vorgelegt hatten, schließen sich dem Ersetzungsantrag an.