Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung, Haushaltsberatung und Haushaltsvollzug grundlegend zu optimieren und sich dabei an folgenden Zielen orientieren, deren Umsetzung mit der Planung für das Haushaltsjahr 2018 beginnen soll und gegenüber dem Rat im ersten Quartal 2017 in geeigneter Form dargestellt wird:

 

§  Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das jeweils bevorstehende Haushaltsjahr soll so zeitgerecht dem Rat zugeleitet werden, dass der Rat die Möglichkeit hat, eine Beschlussfassung noch im vorhergehenden Haushaltsjahr durchzuführen.

 

§  Die Haushaltsplanung soll mit der strategischen Ausrichtung der Stadtpolitik verknüpft werden, in dem strategische Handlungsfelder entwickelt werden, die das städtische Aufgabenspektrum umfassen und ihre konkrete Abbildung in Form einer wirkungsorientierten Budgetierung im Haushaltsplan finden. Die Eckpunkte der strategischen Handlungsfelder sollen im Vorfeld der Haushaltsaufstellung mit dem Rat kommuniziert werden.

 

§  Der Weg zu einem wirkungsorientierten Haushalt wird weiter verfolgt. Insgesamt soll der Haushaltsplan transparenter und aussagefähiger dargestellt und dazu die Möglichkeiten des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) genutzt werden. Dies soll z.B. die systematische Ausweisung der Transfer- und sonstigen Aufwendungen in den Ergebnisplänen, die Umsetzung und Darstellung von Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Kennzahlen und Benchmarks beinhalten.

 

§  Die bestätigten Jahresabschlüsse sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sich hieraus keine Hemmnisse für die Genehmigung der Haushaltssatzung ergeben. Als unverzichtbare Beratungsgrundlage soll der Jahresabschluss des Vorjahres zu den Haushaltsplanberatungen vorliegen.

 

§  Haushaltsplan und Haushaltsvollzug sind anschaulicher und nachvollziehbarer zu gestalten. Städtische Zuschüsse sollen auf Basis transparenter Verfahren vergeben werden. Leistungsvereinbarungen sowie ein nachvollziehbares Controlling-Verfahren sind notwendige Instrumente. Das beinhaltet auch die Steuerung städtischer Investitionsvorhaben durch ein enges Baukostencontrolling. Ein periodisches Berichtswesen dokumentiert Kosten und Qualität der Verwaltungsleistungen und macht messbar, inwieweit politische Zielvorgaben erreicht worden sind. Nicht zuletzt ist ein ein unterjähriges Controlling in allen Dezernaten einzurichten.

 

§  Das Bürgerhaushaltsverfahren soll im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplan-Beratungsverfahrens fortgeführt werden. Das Beteiligungskonzept soll mit dem Ziel optimiert werden, eine deutlich höhere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dazu ist eine sorgfältige Auswertung der erfolgten Evaluierung und der Beteiligungsstatistik über die bislang durchgeführten Bürgerhaushaltsverfahren notwendig. Dabei sind auch die Ergebnisse aus dem aktuellen Konzept-Prozess zur Entwicklung von Leitlinien für die Bürgerbeteiligung (1157/2015, Ratsbeschluss 12.05.2015) zu berücksichtigen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Die Fraktion Die Linke., die Gruppe Piraten, die Gruppe Deine Freunde sowie Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln), die den Ursprungsantrag vorgelegt hatten, schließen sich dem Ersetzungsantrag an.