Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln betraut die moderne stadt GmbH mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des
anliegenden Betrauungsaktes.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die moderne stadt GmbH in Höhe von maximal 18 Mio. € zu leisten, die in jährlichen Teilbeträgen ab dem Haushaltsjahr 2018 bis zum Jahr 2022 ausbezahlt werden. Sofern die Zuwendung der Stadt umsatzsteuerpflichtig sein sollte, erhöht sich die städtische Zuwendung entsprechend. Die zahlungswirksamen Aufwendungen sind – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltsatzung – in der Mittelfristplanung des Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln betraut die moderne stadt GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die moderne stadt GmbH in Höhe von maximal 18 Mio. € zu leisten, die in jährlichen Teilbeträgen ab dem Haushaltsjahr 2018 bis zum Jahr 2022 ausbezahlt werden. Sofern die Zuwendung der Stadt umsatzsteuerpflichtig sein sollte, erhöht sich die städtische Zuwendung entsprechend. Die zahlungswirksamen Aufwendungen sind – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltsatzung – in der Mittelfristplanung des Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.