Beschluss: Kenntnis genommen


Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Ende des öffentlichen Teils

gez. Mike Homann                                                     gez. Miriam Paßmann

(Bezirksbürgermeister)                                               (Schriftführerin)


 

Beschluss: Kenntnis genommen


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 16.03.2016 seinen Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vorgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen oder Wasserstraßeninfrastrukturprojekte der Bund bis 2030 investieren will.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des BVWP hatten alle Interessierten die Möglichkeit, bis zum 02.05.2016 eine Stellungnahme zum Entwurf des BMVI abzugeben. Ein gesondertes Verfahren für Kommunen, Kreise, Länder o.Ä. existierte nicht.

In der letzten Sitzung am 26.04.2016 hat die Verwaltung den Verkehrsausschuss über den BVWP-Entwurf des BMVI informiert und eine Bewertung der Inhalte aus Sicht der Stadt Köln und der Region vorgelegt. Darüber hinaus wurde der Verkehrsausschuss informiert, dass sich die Stadt Köln der Stellungnahme der Initiative Metropolregion Rheinland anschließt, bei deren Erstellung sich die Verwaltung auch aktiv eingebracht hatte. (vgl. Mitteilung 1335/2016)

Mit Schreiben vom 28.04.2016 hat die Verwaltung dem BMVI zudem eine eigene Stellungnahme zukommen lassen. Diese war nötig, da die in dem BVWP-Entwurf zugrunde gelegten Informationen zum Projekt „Ortsumgehung Meschenich (B51n)“ missverständlich und zum Teil falsch sind und das Projekt nicht Gegenstand der regionalen Stellungnahme der Metropolregion Rheinland ist.

Die Stellungnahme der Stadt Köln ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme der Metropolregion Rheinland, die dem BMVI mit der städtischen Stellungnahme als Anlage ebenfalls zugesandt wurde, kann bei Bedarf über die o.g. Mitteilung (1335/2016) abgerufen werden.

Das weitere Verfahren

Das BMVI wird einen Bericht zu den Stellungnahmen veröffentlichen. Gegebenenfalls wird der Entwurf des BVWP, auf Grundlage eingegangener Stellungnahmen, noch einmal überarbeitet. Die überarbeitete Fassung soll dann Grundlage für den Kabinettsbeschluss sein. Derzeit ist geplant, dass dieser noch vor der Sommerpause erfolgt.

Nach erfolgtem Kabinettsbeschluss werden, auf Grundlage des BVWP, Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden dann als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und verbindlich beschlossen.